Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030625 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2024W)
Schwerpunkt juristische Argumentation
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis Di 24.09.2024 23:59
- Anmeldung von Fr 27.09.2024 12:00 bis Mi 02.10.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 15.10.2024 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 14.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 21.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 28.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 04.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 11.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 25.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 02.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- N Montag 20.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fragestellungen angewandt werden, wobei der Schwerpunkt auf der juristischen Argumentation liegt. Für die Teilnahme ist es daher erforderlich, dass schon Grundkenntnisse aus dem Fach Verfassungsrecht vorhanden sind, die über das aus den Einführungslehrveranstaltungen erworbene Wissen hinausgeht; dieses wird vorausgesetzt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Übung ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, eine regelmäßige Teilnahme wird daher vorausgesetzt. Die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und einem schriftlichen Test. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.
Termine:
Montag 14.10.2024 Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Montag 21.10.2024
Montag 28.10.2024 1. Test und Besprechung
Montag 04.11.2024
Montag 11.11.2024
Montag 18.11.2024
Montag 25.11.2024
Montag 02.12.2024
Montag 09.12.2024
Montag 16.12.2024
Montag 13.01.2025
Montag 20.01.2025 Wiederholungstest und BesprechungFür die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in jeder Stunde (ausgenommen in den Stunden, in denen die Tets absolviert werden) bis zu drei Punkte erreicht werden.Notenschlüssel:
00 – 19 Nicht genügend
20 – 25 Genügend
26 – 30 Befriedigend
31 – 35 Gut
Ab 36 Sehr gut
Termine:
Montag 14.10.2024 Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Montag 21.10.2024
Montag 28.10.2024 1. Test und Besprechung
Montag 04.11.2024
Montag 11.11.2024
Montag 18.11.2024
Montag 25.11.2024
Montag 02.12.2024
Montag 09.12.2024
Montag 16.12.2024
Montag 13.01.2025
Montag 20.01.2025 Wiederholungstest und BesprechungFür die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass anstelle der Mindestpunkte für den schriftlichen Test die Mindestpunkte durch drei schriftliche Ausarbeitungen von Fällen erbracht werden; es können nur drei schriftliche Ausarbeitungen pro Studierender:em abgegeben werden, pro Ausarbeitung können höchstens zwei Punkte erreicht werden.
Für mündliche Mitarbeit können in jeder Stunde (ausgenommen in den Stunden, in denen die Tets absolviert werden) bis zu drei Punkte erreicht werden.Notenschlüssel:
00 – 19 Nicht genügend
20 – 25 Genügend
26 – 30 Befriedigend
31 – 35 Gut
Ab 36 Sehr gut
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt. Die Themenbereiche werden bei den Fällen bekanntgegeben.
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.Stoff des 1. Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.Stoff des 1. Tests: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung (Lehrbuch Seiten 1 – 126)
Stoff des Wiederholungstests: Stoff der gesamten Lehrveranstaltung
Literatur
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018) - unter Berücksichtigung der geltenden Verfassungsrechtslage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 27.09.2024 11:05