Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030661 PKU Klausurenkurs aus Privatrecht für den Prüfungstermin November 2024 (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis So 27.10.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 29.10.2024 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 29.10. 09:30 - 11:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Mittwoch 30.10. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 06.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.11. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 12.11. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Ausarbeitung einer Klausur.Die Hilfsmittel orientieren sich am Modus der FÜM II für den jeweiligen Termin.Siehe zu den erlaubten Hilfsmitteln den Aushang des Instituts:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Gesetzesausgaben.pdf
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Gesetzesausgaben.pdf
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Klausur wird wie bei der FÜM II benotet, damit die Studierenden wissen, wie die Prüfung ausgegangen wäre. Im Zeugnis wird der Kurs jedoch nur „mit Erfolg teilgenommen“ (Teilgenommen+), oder „ohne Erfolg teilgenommen“ (Teilgenommen-) bewertet, damit die Klausuren ohne dem Druck einer negativen Note im Zeugnis mitgeschrieben werden können.
1. Alle Teilnehmer:innen (u:space und Moodle) erhalten eine Beurteilung im Sammelzeugnis in Form von teilgenommen+ oder teilgenommen-.
2. Um mit teilgenommen+ beurteilt zu werden, muss eine der beiden Klausuren ausgearbeitet und abgegeben werden. Wer keine Klausur abgibt, wird mit teilgenommen- beurteilt.
3. Aus Kapazitätsgründen kann die Korrektur nur jenen Teilnehmer:innen zugesagt werden, die über u:space angemeldet sind. Pro „Korrekturplatz“ wird aber nur eine Klausur korrigiert.
4. Wer keine Beurteilung im Zeugnis wünscht, muss sich vom Klausurenkurs abmelden
1. Alle Teilnehmer:innen (u:space und Moodle) erhalten eine Beurteilung im Sammelzeugnis in Form von teilgenommen+ oder teilgenommen-.
2. Um mit teilgenommen+ beurteilt zu werden, muss eine der beiden Klausuren ausgearbeitet und abgegeben werden. Wer keine Klausur abgibt, wird mit teilgenommen- beurteilt.
3. Aus Kapazitätsgründen kann die Korrektur nur jenen Teilnehmer:innen zugesagt werden, die über u:space angemeldet sind. Pro „Korrekturplatz“ wird aber nur eine Klausur korrigiert.
4. Wer keine Beurteilung im Zeugnis wünscht, muss sich vom Klausurenkurs abmelden
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff orientiert sich an den jeweiligen Schwerpunkten der FÜM II, kann aber auch die Inhalte anderer Pandekten oder Bereiche des bürgerlichen Rechts beinhalten. Der Stoff wird daher jeweils aus dem Pool von Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, IPR ausgewählt.
Literatur
Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht) in der jeweils aktuellen Fassung
Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Ma__rz_2024.pdf
Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Ma__rz_2024.pdf
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 28.10.2024 19:45
In der Vorbesprechung werden der Ablauf der Lehrveranstaltung, häufige (technische) Fehler bei der FÜM II sowie allgemeine Grundlagen der schriftlichen Falllösung besprochen. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten der Falllösung anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt, um die Studierenden bestmöglich auf die FÜM II vorzubereiten.
Der Ablauf des Kurses ist also Vorbesprechung; Klausur 1; Klausurbesprechung 1; Klausur 2; Klausurbesprechung 2.