Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030663 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 00:01 bis Mo 22.02.2021 23:59
- Abmeldung bis Fr 12.03.2021 23:59
Details
max. 180 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Angemeldete Studierende, die an der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen, werden abgemeldet und die Plätze an Studierende entsprechend der Warteliste vergeben.
Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.- Donnerstag 11.03. 17:30 - 19:00 Digital
- Donnerstag 25.03. 17:30 - 19:00 Digital
- Freitag 26.03. 17:30 - 19:00 Digital
- Donnerstag 15.04. 17:30 - 19:00 Digital
- Freitag 07.05. 17:30 - 19:00 Digital
- Freitag 14.05. 17:30 - 19:00 Digital
- Freitag 21.05. 17:30 - 19:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit und schriftliche Klausur(en).
Erlaubtes und empfohlenes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Erlaubtes und empfohlenes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positive Klausur und Mitarbeit im Ausmaß von 2 Plus.
Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann die Ersatzklausur geschrieben werden.
Mitarbeit verbessert die Note:
- ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (nicht bei negativer Klausur bzw nur wenn keine Zwischennote)
- wenn zwei Klausuren:
- - ab 2 Plus bessere Note bei Zwischennote
- - ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (wenn keine Zwischennote)
Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten (ausgenommen Klausurtermine). Zweimaliges Fehlen ist möglich, eine Entschuldigung ist nicht nötig. Ab dem dritten Fehlen wird die Übung negativ beurteilt.
Angemeldete Studierende, die an der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen, werden abgemeldet und die Plätze an Studierende entsprechend der Warteliste vergeben.
Achtung: Wenn bereits eine Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann die Ersatzklausur geschrieben werden.
Mitarbeit verbessert die Note:
- ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (nicht bei negativer Klausur bzw nur wenn keine Zwischennote)
- wenn zwei Klausuren:
- - ab 2 Plus bessere Note bei Zwischennote
- - ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (wenn keine Zwischennote)
Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten (ausgenommen Klausurtermine). Zweimaliges Fehlen ist möglich, eine Entschuldigung ist nicht nötig. Ab dem dritten Fehlen wird die Übung negativ beurteilt.
Angemeldete Studierende, die an der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen, werden abgemeldet und die Plätze an Studierende entsprechend der Warteliste vergeben.
Achtung: Wenn bereits eine Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
Prüfungsstoff
Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren.
Literatur
LEHRBEHELFE
— Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I (15. Auflage, 2018)
— Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage, 2015)
— Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016), Welser, Erbrecht (2019) oder Zankl, Erbrecht (9. Auflage, 2019)
oder
— Bydlinski, Allgemeiner Teil (8. Auflage, 2018)
— Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (6. Auflage, 2017)
— Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (6. Auflage, 2017)
— Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016), Welser, Erbrecht (2019) oder Zankl, Erbrecht (9. Auflage, 2019)
— Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I (15. Auflage, 2018)
— Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage, 2015)
— Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016), Welser, Erbrecht (2019) oder Zankl, Erbrecht (9. Auflage, 2019)
oder
— Bydlinski, Allgemeiner Teil (8. Auflage, 2018)
— Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (6. Auflage, 2017)
— Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (6. Auflage, 2017)
— Eccher, Erbrecht (6. Auflage, 2016), Welser, Erbrecht (2019) oder Zankl, Erbrecht (9. Auflage, 2019)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12