Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030689 KU Rom I und Rom II Verordnung-Fälle (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Weist ein Sachverhalt Bezüge zu mehreren Rechtsordnungen auf, zB da der Kreditgeber,
Kreditnehmer und Bürge ihre Niederlassung bzw ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
unterschiedlichen Staaten haben oder schädigt ein im Ausland erworbenes fehlerhaftes
Produkt einen Dritten im Inland, so ist zunächst zu klären, nach welchem Recht allfällige
Ansprüche zu beurteilen sind. Diese Fragen beantworten die IPR-Vorschriften der Rom I VO und Rom II VO.
Kreditnehmer und Bürge ihre Niederlassung bzw ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
unterschiedlichen Staaten haben oder schädigt ein im Ausland erworbenes fehlerhaftes
Produkt einen Dritten im Inland, so ist zunächst zu klären, nach welchem Recht allfällige
Ansprüche zu beurteilen sind. Diese Fragen beantworten die IPR-Vorschriften der Rom I VO und Rom II VO.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.10.2015 00:01 bis Do 15.10.2015 16:38
- Abmeldung bis Do 15.10.2015 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 16.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 23.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 30.10. 09:00 - 12:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 06.11. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Anknüpfung von grenzüberschreitenden vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnissen nach der Rom I und Rom II VO.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit, kurzer Test, Klausur, Anwesenheitspflicht.
Positive Beurteilung: 51% der Gesamtpunkteanzahl; davon können Sie bei den einzelnen Leistungskontrollen erlangen: Klausur: 50%; Test: 20%; Mitarbeit: 30%.
Positive Beurteilung: 51% der Gesamtpunkteanzahl; davon können Sie bei den einzelnen Leistungskontrollen erlangen: Klausur: 50%; Test: 20%; Mitarbeit: 30%.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vertiefen der Kenntnisse der Rom I und Rom II VO.
Erlernen der kollisionsrechtlichen Anknüpfung.
Erlernen der kollisionsrechtlichen Anknüpfung.
Prüfungsstoff
Vortrag; Lösung von Fällen; Diskussion.
Literatur
Wird in der 1. Stunde bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16