Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030690 KU KI: Technische Grundlagen - Rechtliche Rahmenbedingungen - Praktische Anwendungen (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 10.10.2024 00:01 bis Do 19.12.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 07.01.2025 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Letzte Einheit = Prüfungstermin
- Dienstag 07.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 09.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Dienstag 14.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 16.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- N Dienstag 21.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 23.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, das Phänomen der Künstlichen Intelligenz aus technischer, rechtlicher und anwendungsorientierter Perspektive zu beleuchten. Die interdisziplinäre Betrachtung steht im Zentrum.Hierzu werden die technischen Grundlagen der Künstlichen Intelligenz (zB Grundkonzepte des maschinellen Lernens, Funktionsweise großer Sprachmodelle) und die rechtlichen Rahmenbedingungen (zB regulatorische Anforderungen, insbesondere der KI-VO) dargestellt und gemeinsam mit den Studierenden diskutiert. Darüber hinaus wird die praktische Anwendung von Künstlicher Intelligenz im juristischen Bereich erörtert und anhand von Beispielen erprobt zB prompt engineering).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit und Klausur.Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung sind eine positive Mitarbeitsnote und eine positive Klausurnote erforderlich. Die Mitarbeits- und Klausurnote ist mit jeweils 50% gewichtet.Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Studierende, die nach Ablauf der Abmeldefrist an der Lehrveranstaltung teilnehmen, werden benotet. Dies auch dann, wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde. Mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung führt zu einer negativen Beurteilung.
Prüfungsstoff
Stoff für die Klausur sind die in den Einheiten besprochenen Inhalte einschließlich der Folien und relevanter Literatur.
Literatur
Literatur und sonstige Lernunterlagen werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 20.12.2024 13:25