Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030690 KU KI: Technische Grundlagen - Rechtliche Rahmenbedingungen - Praktische Anwendungen (2024W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Letzte Einheit = Prüfungstermin

  • Dienstag 07.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Donnerstag 09.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Dienstag 14.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Donnerstag 16.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Donnerstag 23.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, das Phänomen der Künstlichen Intelligenz aus technischer, rechtlicher und anwendungsorientierter Perspektive zu beleuchten. Die interdisziplinäre Betrachtung steht im Zentrum.

Hierzu werden die technischen Grundlagen der Künstlichen Intelligenz (zB Grundkonzepte des maschinellen Lernens, Funktionsweise großer Sprachmodelle) und die rechtlichen Rahmenbedingungen (zB regulatorische Anforderungen, insbesondere der KI-VO) dargestellt und gemeinsam mit den Studierenden diskutiert. Darüber hinaus wird die praktische Anwendung von Künstlicher Intelligenz im juristischen Bereich erörtert und anhand von Beispielen erprobt zB prompt engineering).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit und Klausur.

Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung sind eine positive Mitarbeitsnote und eine positive Klausurnote erforderlich. Die Mitarbeits- und Klausurnote ist mit jeweils 50% gewichtet.

Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Studierende, die nach Ablauf der Abmeldefrist an der Lehrveranstaltung teilnehmen, werden benotet. Dies auch dann, wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde. Mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung führt zu einer negativen Beurteilung.

Prüfungsstoff

Stoff für die Klausur sind die in den Einheiten besprochenen Inhalte einschließlich der Folien und relevanter Literatur.

Literatur

Literatur und sonstige Lernunterlagen werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 20.12.2024 13:25