Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030703 KU Gläubigerschutz an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 04.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 18.03.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 18.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 10.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.05. 18:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 08.05. 18:00 - 20:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 05.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 07.06. 18:30 - 20:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung dient einer vertiefenden Auseinandersetzung mit Gläubigerschutzthemen, die im Rahmen des Kernstoffs (Modulprüfungen Unternehmensrecht; Zivilverfahrensrecht) nur kurz gestreift werden. Besonderes Augenmerk gilt den Querschnittsbereichen wie etwa der Haftung von Leitungsorganen und Gesellschaftern in Insolvenznähe sowie deren (grenzüberschreitender) Durchsetzung. Weitere Beispiele sind die Sorgfaltspflichten bei außergerichtlichen Restrukturierungsbemühungen oder die Haftung bei Verletzung von insolvenzprophylaktischen Bestimmungen im Rechnungslegungsrecht.In der ersten Einheit werden Themenpools vorgestellt, aus denen die Teilnehmer*innen ein Thema zur näheren Bearbeitung wählen. Diese Themen werden in den Folgeeinheiten anhand von interaktiven Präsentationen im Plenum aufgearbeitet. Im Anschluss ist eine kurze Hausarbeit abzufassen.Ziel der Lehrveranstaltung ist neben der Wissensvermittlung insbesondere auch das Erproben von Vorträgen und (schriftlichem) wissenschaftlichem Arbeiten. Zu diesem Zweck erhalten die Teilnehmer*innen auch individuelles Feedback.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Beurteilung erfolgt anhand von Mitarbeit in den Einheiten (40%), einer Präsentation (40%) und einer kurzen schriftlichen Hausarbeit zur Präsentation (20%).Zu den erlaubten Hilfsmitteln siehe unten bei der Literatur.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es werden Noten je nach erreichter Prozentzahl der Einzelleistungen (siehe oben zur Art der Leistungskontrolle) vergeben. Für eine positive Beurteilung müssen zumindest 50% erreicht werden.
Prüfungsstoff
Siehe oben zur Art der Leistungskontrolle.
Literatur
Die Literatur hängt vom jeweiligen Themenpool ab und wird in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 04.06.2024 10:25