Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030717 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2015W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung U:SPACE von 4.1. bis 1.2.2016

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren: 12. und 19.2.2016
Klausurrückgabe: 16. und 23.2.2016
Nähere Informationen: siehe Homepage zvr.univie.ac.at

  • Montag 08.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 09.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 10.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 11.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 12.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 15.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 16.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 17.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 18.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 19.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 22.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 23.02. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht mitsamt seinen internationalen Bezügen erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.
Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht zur Verfügung gestellt (http://zvr.univie.ac.at ).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.

Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Anwesenheitspflicht besteht nur für die erste Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.

Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.

Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an keiner der Klausuren teilnimmt bzw keine Mitarbeit erbringt, wird automatisch abgemeldet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16