Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030717 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 02.01.2020 00:01 bis So 02.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Di 11.02.2020 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur: Fr, 14.2.2020
Rückgabe und Besprechung: Mo, 17.2.2020
- Montag 10.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 12.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 13.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 14.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 20.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 21.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 24.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 27.02. 17:00 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht mitsamt seinen internationalen Bezügen erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld hier online gestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Im Rahmen der Übung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.Anwesenheitspflicht besteht nur für die erste Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an keiner der Klausuren teilnimmt bzw keine Mitarbeit erbringt, wird automatisch abgemeldet.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16