030726 KU Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Europa (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Sa 09.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 14.03.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 20.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 10.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 17.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 29.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 05.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 12.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 19.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Mitarbeit: Notiert werden so genannte "Mitarbeitsplus".
2. Schriftliches Kolloquium innerhalb der letzten Lehrveranstaltungseinheit vom Mittwoch 19. Juni (Dauer: 40 Minuten): Ersatzweise kann das Kolloquium auch mündlich und digital bis Ende Juli abgelegt werden. Die Kolloquienfragen werden ausschließlich einem Katalog entnommen, der insgesamt 20 Fragen umfasst und den Studierenden im Lauf des Semesters bekanntgemacht wird.
Es besteht ferner die Möglichkeit, bezogen auf den Stoff des Skriptums 1, innerhalb der Lehrveranstaltungseinheit vom Mittwoch 22. Mai eine FREIWILLIGE schriftliche Zwischenklausur abzulegen. Wird die Zwischenklausr besser gewertet als die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 innerhalb des Abschlusskolloquiums, dann wird das Ergebnis der Zwischenklausur für die Endbenotung herangezogen und nicht die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 im Rahmen des Abschlusskolloquiums (GÜNSTIGKEITSPRINZIP!!!).
2. Schriftliches Kolloquium innerhalb der letzten Lehrveranstaltungseinheit vom Mittwoch 19. Juni (Dauer: 40 Minuten): Ersatzweise kann das Kolloquium auch mündlich und digital bis Ende Juli abgelegt werden. Die Kolloquienfragen werden ausschließlich einem Katalog entnommen, der insgesamt 20 Fragen umfasst und den Studierenden im Lauf des Semesters bekanntgemacht wird.
Es besteht ferner die Möglichkeit, bezogen auf den Stoff des Skriptums 1, innerhalb der Lehrveranstaltungseinheit vom Mittwoch 22. Mai eine FREIWILLIGE schriftliche Zwischenklausur abzulegen. Wird die Zwischenklausr besser gewertet als die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 innerhalb des Abschlusskolloquiums, dann wird das Ergebnis der Zwischenklausur für die Endbenotung herangezogen und nicht die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 im Rahmen des Abschlusskolloquiums (GÜNSTIGKEITSPRINZIP!!!).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheitspflicht (bitte nicht mehr als dreimal fehlen.) Das Ergebnis des Abschlusskolloquiums wird etwa zwei Drittel des Notenkalküls bilden, die Mitarbeit etwa ein Drittel.
Prüfungsstoff
Zwei von Brigitte Schinkele verfasste und von Seiten der Lehrveranstaltungsleitung aktualisierte Skripten, die im Lauf der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden, bilden die Grundlage des Stoffes. Zu beachten ist allerdings, dass daraus nur jener Stoff kolloquienrelevant ist, der im Katalog der 20 möglichen Kolloquienfragen angesprochen wird (siehe oben Art der Leistungskontrolle!).
Literatur
Die beiden Skripten enthalten reichlich Literatur- und Judikaturverweise. Bitte beachten Sie, dass die verwiesene Literatur und Judikatur per se keinen Kolloquienstoff darstellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 14.03.2024 14:45
Grundsätzliches zum Europarecht: Europäisches Unionsrecht und Europarecht im weiteren Sinne (hier vor allem Europäische Menschenrechtskonvention);
Modelle des Verhältnisses zwischen den europäischen Staaten einerseits und den Religionsgemeinschaften andererseits (insbesondere Trennungsmodell, Kooperationsmodell und Modell des Staatskirchentums);
Die religiös-weltanschauliche Dimension im Bereich der Europäischen Union;
Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Gemeinschaftsrecht und in der Europäischen Menschenrechtskonvention;
Europäische Rechtsprechung (hier vor allem EuGH, EGMR).