Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030745 SE ABGB, Römisches Recht und Rechtsvergleichung (2021S)

auch für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Block LV Mai/Juni (voraussichtlich: 10.-12. Mai 2021) - die genauen Termine werden in der Vorbesprechung fixiert werden!
Voranmeldung per E-Mail mit u:account an isabella.pichler@univie.ac.at bis 10. März 2021. Die Vorbesprechung erfolgt dann in einer Videokonferenz, zu der die Angemeldeten einen Link erhalten.
Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 beschränkt.
Bitte zusätzlich zur Mail auch auf u:space bis 10.03. anmelden!
Sie werden nach der Frist automatisch auf die Warteliste gesetzt und wir werden die Anmeldungen dann manuell durchführen.

  • Dienstag 23.03. 15:00 - 16:00 Digital (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar verbindet das Römische Recht mit dem ABGB und der Rechtsvergleichung. In den Vorträgen bzw Seminararbeiten werden die Studierenden ein Thema sowohl aus der Perspektive des Römischen Rechts als auch aus jener des geltenden Rechts bearbeiten und dabei Entwicklungslinien, Gemeinsamkeiten, Unterschiede und das Fortleben des Römischen Rechts im ABGB und anderen Rechtsordnungen aufzeigen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich an den Diskussionen mit ihren Kolleginnen und Kollegen beteiligen.

Das Verfassen einer Seminararbeit setzt Kenntnisse in juristischer Methodik und Recherche voraus, sodass die Absolvierung der Lehrveranstaltung „juristische Recherche“, „juristische Medienkompetenz“ oä sowie "Digestenexegese" für das Römische Recht vor dem Besuch des Seminars empfehlenswert ist.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Beurteilt werden Referat, Diskussion und Seminararbeit.

Beispielhaft seien folgende Themen als Optionen für Referate angeführt:

• Von der fiducia cum creditore contracta zur Sicherungsübereignung
• GesbR unter Lebensgefährten
• Erbensuchen als GoA (Zum auch-Fremden-Geschäft bei Mandat und GoA vgl. D 17,1,16, Case 175 Casebook Vertragsrecht)
• Die GoA gegen den Willen des Geschäftsherrn (§ 1040 ABGB)
• Natürliche Rechtsgrundsätze (D 1.1.9; D 3.5.38 (39); § 7 ABGB)
• Lex commissoria und Eigentumsvorbehalt (D 18.3.2 Case 133 Casebook Vertragsrecht)
• Doppelverkauf durch den Eigentümer
• Venire contra factum proprium (D 39.5.25, Case 68 Casebook Sachenrecht)
• Condictio ob turpem causa und Wandel der Sittenwidrigkeit (am Beispiel des Prostituiertenlohns)
• Die zivilrechtliche Haftung von unzurechnungsfähigen Schädigern (§ 1310 ABGB)

Literatur

Dax/Hopf, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, 8. Auflage 2019

Konrath, SchreibGuide Jus, 4. Auflage 2018

Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre für Juristen, 6. Auflage 2014

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12