Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030749 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Nähere Informationen siehe Institutshomepage http://zvr.univie.ac.at

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

1. Klausur: 10.11.2016
2. Klausur: 12.1.2017

  • Donnerstag 13.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 20.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 27.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 03.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 10.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 17.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 24.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 01.12. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 15.12. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 12.01. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 19.01. 18:00 - 19:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Gegenstand der LV sind die Darstellung, Erörterung und Anwendung der prüfungsrelevanten Schwerpunkte des Zivilverfahrensrechts. Grundlage dafür sind ausgewählte, bedeutsame und/oder aktuelle Fälle der Rechtspraxis, die im Vorhinein bekannt gegeben werden. Dazu wird angegeben, welche Stoffgebiete zur Lösung des Falles zu erarbeiten sind. Darüber hinaus wird auf Spezialliteratur hingewiesen. Dadurch bietet die Pflichtübung allen TeilnehmerInnen die Möglichkeit, sich auf diese Übung effizient vorzubereiten, auch wenn Sie in dieses Fach noch nicht eingehend eingearbeitet sind.

Die Vorbereitung bringt einen mehrfachen Nutzen: Ihnen als TeilnehmerIn ist es nicht nur möglich, Ihr Wissen über den Stoff zu vertiefen und auftretende Unklarheiten durch Fragestellung in der Übung zu beseitigen, sondern, es wird auch ein erhöhter Lerneffekt durch Wiederholung und Anwendung des Gelernten erzielt. Streitfragen können sachkundig diskutiert und aus allen Blickwinkeln beleuchtet werden. Im Hinblick auf einen positiven Abschluss der Übung ergibt sich für vorbereitete, in der Übung aktive, TeilnehmerInnen der Vorteil, als (sicht- und hörbare) Mitarbeit in dieser Übung einen hohen Stellenwert hat.

Thematische Schwerpunkte sind das Erkenntnisverfahren (JN, ZPO, AußStrG) und das Exekutionsverfahren (EO). Insbesondere werden erörtert: Zulässigkeit des Rechtswegs, Inländische Gerichtsbarkeit, Internationale Zuständigkeit, Zuständigkeit, Parteilehre, Klage, Streitgegenstand, erstinstanzliche Verfahren, Beweisrecht, Urteilslehre, Rechtsmittelrecht, Rechtsmittelklagen, allgemeiner Teil des Exekutionsverfahrens und die Fahrnis- bzw die Forderungsexekution.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilungskriterien: 2 Klausurarbeiten und mündliche Mitarbeit; Näheres wird zu Beginn der Übung bekannt gegeben.´

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Festigung des Wissens durch Anwendung auf Fallbeispiele

Prüfungsstoff

Analyse von Fallbeispielen und Erörterung schwieriger Inhalte

Literatur

Wird in der 1. Stunde bekanntgegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16