Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030766 KU Grundzüge der Personenversicherung (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis Di 25.02.2025 23:59
- Abmeldung bis So 16.03.2025 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Donnerstag 13.03. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Donnerstag 20.03. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Donnerstag 27.03. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Donnerstag 03.04. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Donnerstag 10.04. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Personenversicherung“ wird ein vertiefender Einblick in die rechtlich relevanten Aspekte der vertraglichen Personenversicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung) gegeben. Es werden das Zustandekommen eines Personenversicherungsvertrages, dessen mögliche Inhalte, praxisrelevante Vertragstypen, die daraus resultierenden Rechtsfolgen, ein Auszug aus der aktuellen Judikatur des OGH sowie die Abgrenzung zur Sozialversicherung dargestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren (Zwischen- und Endklausur) entweder in Präsenz, falls eine Abhaltung in Präsenz möglich ist, ansonsten als digitale schriftliche Klausuren mit offenen Fragen mittels Prüfungsfragebogen zum Download.
Die jeweilige Klausur ist selbstständig und ohne Hilfe Dritter zu verfassen.
Online-Klausuren können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Der Lehrveranstaltungsleiter kann außerdem innerhalb von vier Wochen mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Klausur vornehmen. Dies kann bei Verdacht oder stichprobenartig erfolgen.
Die jeweilige Klausur ist selbstständig und ohne Hilfe Dritter zu verfassen.
Online-Klausuren können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Der Lehrveranstaltungsleiter kann außerdem innerhalb von vier Wochen mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Klausur vornehmen. Dies kann bei Verdacht oder stichprobenartig erfolgen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und die insgesamte positive Absolvierung der Klausuren.
Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können zwanzig (20) Punkte erreicht werden (pro Klausur je zehn Punkte). Limit für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung: zehn (10) Punkte.
Hilfsmittel: Kodex
Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können zwanzig (20) Punkte erreicht werden (pro Klausur je zehn Punkte). Limit für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung: zehn (10) Punkte.
Hilfsmittel: Kodex
Prüfungsstoff
Skriptum auf Moodle
Literatur
Wird in der ersten Einheit bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 30.01.2025 10:25