030792 KU Privilegierte und Diskriminierte? (2024S)
Zur Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften in Österreich
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 13.02.2024 00:01 bis Do 07.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 14.03.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 11.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.03. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 22.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 29.04. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 06.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 10.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden werden mit wesentlichen Inhalten des österreichischen Religionsrechts vertraut gemacht. Untersucht wird vor allem die Rechtsstellung der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich. Dabei kommen insbesondere die Katholische Kirche, die Evangelische Kirche, die Orthodoxe Kirche, die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) und die Israelitische Religionsgesellschaft ins Blickfeld. Neben dem Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit werden etwa Rechtsfragen behandelt, die sich im Zusammenhang mit dem Konkordat 1933/34, dem Protestantengesetz von 1961 und dem Islamgesetz von 2015 stellen. Im Zusammenhang mit letzterem wird vor allem auf das so genannte "Auslandsfinanzierungsverbot" eingegangen. Auch politologische Hintergründe des Themas werden im Rahmen des Themas Berücksichtigung finden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Mitarbeit: Notiert werden so genannte "Mitarbeitsplus".
2. Schriftliches Kolloquium innerhalb der letzten Lehrveranstaltungseinheit vom Montag 17. Juni (Dauer: 40 Mintuten). Ersatzweise kann das Kolloquium auch mündlich und digital bis Ende Juli abgelegt werden. Die Kolloquienfragen werden ausschließlich einem Katalog entnommen, der insgesamt 20 Fragen umfasst und den Studierenden im Lauf des Semesters bekanntgemacht wird.
Es besteht ferner die Möglichkeit, bezogen auf den Stoff des 1. Skriptums, innerhalb der Lehrveranstaltungseinheit vom Montag 27. Mai eine FREIWILLIGE schriftliche Zwischenklausur abzulegen (Dauer: 20 Minuten). Wird die Zwischenklausur besser gewertet als die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 innerhalb des Abschlusskolloquiums, dann wird das Ergebnis der Zwischenklausur für die Endbenotung herangezogen und die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 im Rahmen des Abschlusskolloquiums (GÜNSTIGKEITSPRINZIP!!!).
2. Schriftliches Kolloquium innerhalb der letzten Lehrveranstaltungseinheit vom Montag 17. Juni (Dauer: 40 Mintuten). Ersatzweise kann das Kolloquium auch mündlich und digital bis Ende Juli abgelegt werden. Die Kolloquienfragen werden ausschließlich einem Katalog entnommen, der insgesamt 20 Fragen umfasst und den Studierenden im Lauf des Semesters bekanntgemacht wird.
Es besteht ferner die Möglichkeit, bezogen auf den Stoff des 1. Skriptums, innerhalb der Lehrveranstaltungseinheit vom Montag 27. Mai eine FREIWILLIGE schriftliche Zwischenklausur abzulegen (Dauer: 20 Minuten). Wird die Zwischenklausur besser gewertet als die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 innerhalb des Abschlusskolloquiums, dann wird das Ergebnis der Zwischenklausur für die Endbenotung herangezogen und die Fragebeantwortung zu Skriptum 1 im Rahmen des Abschlusskolloquiums (GÜNSTIGKEITSPRINZIP!!!).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheitspflicht (bitte nicht mehr als dreimal fehlen). Das Ergebnis des Abschlusskolloquiums wird etwa zwei Drittel des Notenkalküls bilden, die Mitarbeit etwa ein Drittel.
Prüfungsstoff
Zwei von mir verfasste Skripten , die im Lauf der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden, bilden die Grundlage des Stoffes. Zu beachten ist allerdings, dass daraus nur jener Stoff kolloquienrelevant ist, der im Katalog der 20 möglichen Kolloquienfragen angesprochen wird (siehe oben die Art der Leistungskontrolle).
Literatur
Die beiden Skripten enthalten reichhaltige Literaturverweise. Bitte beachten Sie, dass die verwiesene Literatur per se keinen Kolloquienstoff darstellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 14.03.2024 15:05