Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030830 MC Moot Court zum Europäischen Arbeitsrecht - Hugo Sinzheimer Moot Court Competition (2021S)

Diplomand*innen und Dissertant*innen

8.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Informationsveranstaltung: 20.01.2021, 10 Uhr (digital)
Der Link zur Onlineveranstaltung wird auf der Homepage des Instituts veröffentlicht: https://arbeitsrecht.univie.ac.at/lehre/moot-courts-aus-arbeitsrecht/hugo-sinzheimer-moot-court-competition/

Auftaktveranstaltung: 10.02.2021, 15 Uhr (digital)

  • Mittwoch 10.02. 15:00 - 17:00 Digital (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung ist die Teilnahme an der Hugo Sinzheimer Moot Court Competition vorgesehen. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://arbeitsrecht.univie.ac.at/lehre/moot-courts-aus-arbeitsrecht/hugo-sinzheimer-moot-court-competition/

Diese Lehrveranstaltung bereitet die Studierenden auf die Teilnahme am oben genannten Moot Court vor. In diesem Jahr nimmt das österreichische Team dabei die Rolle der Richter*Innen ein. Die Teilnehmer*Innen werden im Sommersemester gemeinsam einen Urteilsentwurf zu einem fiktiven Fall erstellen. Da es sich um einen europäischen Moot Court handelt, erfolgt die Durchführung der Lehrveranstaltung sowie die Bearbeitung des Falles auf Englisch. Schließlich übernehmen die Teilnehmer*Innen beim Finale vom 17. bis 19.6.2021 in Tiflis die Rolle der vier Student Judges und treten dabei in einem individuellen Wettbewerb untereinander an.

Die Informationsveranstaltung am 20.01.2021 um 10 Uhr bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über eine Teilnahme am Moot Court zu informieren. Der Besuch dieser Veranstaltung erfordert noch keine aufrechte Anmeldung.

Anmeldungen zur Lehrveranstaltung und damit zum Moot Court sind ausschließlich durch aussagekräftige Bewerbung bis einschließlich 07.02.2021 per Mail an elisabeth.brameshuber@univie.ac.at möglich.

Folgende Dokumente sind hierfür notwendig:

- ein max halbseitiges Motivationsschreiben auf Englisch, in dem Sie beschreiben, warum Sie an diesem Moot Court teilnehmen möchten und warum gerade Sie dafür besonders geeignet sind
- einen tabellarischen Kurzlebenslauf auf Englisch, der die Noten aus den bereits absolvierten arbeitsrechtlichen Fächern beinhaltet
(Bitte beachten Sie dabei folgendes Format: Times New Roman, 12 cm, 1,5 Zeilenabstand)

Die tatsächliche Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist nur nach positiver Evaluierung Ihrer Bewerbung möglich.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist die positive Absolvierung der mündlichen Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht, die Absolvierung eines Kurses aus Europäischem Arbeits- und Sozialrecht, Freude an Teamarbeit und eine Begeisterung am europäischen Arbeits- und Sozialrecht sowie die Bereitschaft, Österreich beim Finale vom 17. bis 19.6.2021 in Tiflis, Georgien, vertreten zu wollen. Zudem sollten Sie in der Lage sein, sich sowohl schriftlich als auch mündlich auf Englisch auszudrücken.

Nach dem erfolgreichen Absolvieren der Lehrveranstaltung, ist die Anrechnung des Urteilsentwurfes als Diplomand*innen Seminararbeit möglich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Individuelle Beurteilung auf Basis der Leistungen bei Erstellung des Urteilsentwurfes und im Rahmen der mündlichen Verhandlung sowie der aktiven Mitarbeit in der Lehrveranstaltung und in der Gruppe.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Lehrveranstaltung bzw. des Moot Courts zu erbringen. Es besteht Anwesenheitspflicht zu allen Terminen. Einmaliges Fehlen (mit Entschuldigung aus wichtigen Gründen) wird toleriert. Eine Anwesenheit in der ersten Einheit ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die Beurteilung ist der Gesamteindruck maßgeblich.

Prüfungsstoff

Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand des verfassten Urteilsentwurfes in Bezug auf den Thermenschwerpunkt europäisches Arbeits- und Sozialrecht sowie die Teilnahme am Finale des Moot-Courts als Student Judge und der aktiven Mitarbeit.

Literatur

Wird bekannt gegeben bzw ist eigenständig zu erarbeiten.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12