Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030847 UE StEOP: Anfängerübung zur Falllösung aus Verfassungsrecht (2024W)
für IREWI-Studierende
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
Achtung: Wenn diese StEOP-Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die ursprünglich erbrachte positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 27.12.2024 00:01 bis Mo 06.01.2025 23:59
- Abmeldung bis Do 09.01.2025 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur 24.01.25
2. Klausur / Ersatzklausur 30.01.25
- Donnerstag 09.01. 14:30 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 15.01. 09:00 - 12:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 23.01. 14:30 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Freitag 24.01. 09:00 - 09:45 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- N Donnerstag 30.01. 09:00 - 09:45 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in die Methode und die Falllösung im Fach Verfassungsrecht/Bürgerliches Recht/Strafrecht. Bei der Übung herrscht Anwesenheitspflicht; eine Einheit kann versäumt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch einen schriftlichen Test und mündliche Mitarbeit. Der schriftliche Test (für alle APÜs - Verfassungsrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht) findet am 24.01.2025 statt (die genaue Uhrzeit wird noch bekanntgegeben). Wiederholungstermin: 30.01.2025. Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist obligatorisch.
Für mündliche Mitarbeit können in jeder Stunde zwei (+) erreicht werden.Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung eines Tests sowie mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch zwei (+), erforderlich.
Für mündliche Mitarbeit können in jeder Stunde zwei (+) erreicht werden.Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung eines Tests sowie mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch zwei (+), erforderlich.
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche behandelt.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Literatur
Bettina Perthold-Stoitzner, Lernen Üben Wissen Verfassungsrecht (2. Auflage 2018), ISBN: 978-3-214-12010-8 ODER Manfred Stelzer, Grundzüge des Öffentlichen Rechts, 4. Auflage 2019, ISBN 978-3-7007-7397-9
Beachten Sie auch den "Startkodex", der relevante Gesetzestexte enthält
Beachten Sie auch den "Startkodex", der relevante Gesetzestexte enthält
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 17.07.2024 17:45