Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030852 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 26.02.2024 23:59
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 00:01 bis Do 07.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 19.03.2024 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 20.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 10.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 17.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 08.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 29.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 05.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 12.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 19.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung aus Verfassungsrecht sowie auf die FÜM III. Inhalt der Übung sind die Grundlagen und Strukturen des Verfassungsrechtes, aufbauend auf die im ersten Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnisse sowie auf das in Vorlesungen und Selbststudium erworbene Wissen. Der Stoff wird in Form kurzer Fälle erarbeitet.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an schriftlichen Klausuren und durch mündliche Mitarbeit. Es dürfen (und sollen) unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden (aktueller Kodex Verfassungsrecht bzw Ausdrucke aus dem RIS).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Eine positive Note erhält, wer zumindest eine von zwei Klausuren erfolgreich absolviert und regelmäßig mündliche Mitarbeitsbeiträge, das heißt mindestens vier sinnvolle Wortmeldungen im Laufe der Lehrveranstaltungen, erbringt. Werden beide Klausuren positiv absolviert, zählt die bessere Klausurnote. Mitarbeit über das erforderliche Ausmaß kann die Note verbessern. In der Übung besteht Anwesenheitspflicht; zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff der ersten Klausur sind die bis zum Klausurtermin in der Lehrveranstaltungseinheit besprochenen Themenbereiche, Stoff der zweiten Klausur sind die bis zu diesem Zeitpunkt in der Übung behandelten Inhalte.
Literatur
Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2021) oder
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022) oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage (2015)Gesetzestexte:
Unkommentierte Gesetzesausgabe des Verfassungsrechts (zB KODEX Verfassungsrecht oder RIS-Ausdrucke)
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022) oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage (2015)Gesetzestexte:
Unkommentierte Gesetzesausgabe des Verfassungsrechts (zB KODEX Verfassungsrecht oder RIS-Ausdrucke)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 29.02.2024 17:45