Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040060 UK Rechtsfragen zu Kryptowährungen und virtuellen Finanzierungsformen (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2020 09:00 bis Mi 19.02.2020 12:00
- Anmeldung von Di 25.02.2020 09:00 bis Mi 26.02.2020 12:00
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermin:
30. 6. 2020, 17:00-18:00 über die Moodle-Plattform, „open book“
- Dienstag 12.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 19.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 26.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 09.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 16.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 16.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 23.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 30.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung stehen die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den auf der Blockchain-Technologie basierenden „Kryptowährungen“ – wie zB Bitcoin oder Ethereum – stellen. Beleuchtet werden die maßgeblichen Fragen des Zivilrechts (insb sachenrechtliche Qualifikation, Erwerb und Übertragung) sowie des Aufsichtsrechts (insb Konzessionserfordernisse nach BWG, ZaDiG, E-GeldG). Außerdem werden den Studierenden Grundkenntnisse hinsichtlich des Ablaufs und der rechtlichen Einordnung von Initial Coin Offerings (ICOs) sowie verwandten Konzepten vermittelt. Grundsatzfragen von Regionalwährungen und der rechtlichen Beurteilung von begrenzten Netzen runden den Inhalt der Lehrveranstaltung ab.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.Siehe für die Mitarbeitsleistungen im Sommersemester 2020 die besonderen Informationen auf der Moodle-Plattform!Bitte beachten Sie die Informationen zur aktuellen Situation auf der Moodle-Plattform!
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Miernicki; martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Angegebene Literatur, FolienBitte beachten Sie die Informationen zur aktuellen Situation auf der Moodle-Plattform!
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19