Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040089 UK Schiedsgerichtsbarkeit (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.02.2019 09:00 bis Mi 20.02.2019 12:00
- Anmeldung von Di 26.02.2019 09:00 bis Mi 27.02.2019 12:00
- Abmeldung bis Do 14.03.2019 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine: Dienstag, 14.5. und Dienstag, 21.5.2019, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr, Hs 10
- Dienstag 05.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 19.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 26.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 09.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 30.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 07.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 14.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 21.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Prof. Irene Welser; irene.welser@chsh.com).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag, Folien, Varianten der Fallbeispiele, vertiefende Literatur
Literatur
Die (prüfungsrelevante) Literatur wird den Studierenden auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28
Die Schiedsgerichtsbarkeit nimmt als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit vor allem im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr eine bedeutende Rolle ein. Viele wissen hierüber nicht ausreichend Bescheid und können daher im späteren Berufsleben nicht die Vorteile der Wahl eines Schiedsgerichts nützen, insbesondere was die Vertraulichkeit, Flexibilität und Raschheit betrifft. Überdies hat sich hier eine feste internationale best practise entwickelt, die zT auch von anglo-amerikanischen Grundsätzen (document production, cross-examination) geprägt ist.
Diese sehr international ausgerichtete Lehrveranstaltung macht die Studierenden mit der wirklichen Praxis vertraut und erläutert anhand der Erfahrung der Lehrveranstaltungsleiterin als Schiedsrichterin, Parteienvertreterin und Mitglied des Präsidiums des VIAC-Schiedsgerichts die wichtigsten Knackpunkte und Milestones. Es werden grundlegende Kenntnisse des österreichischen und internationalen Schiedsverfahrensrechts (Schiedsvereinbarung, Auswahl der Schiedsrichter, Ablauf eines Schiedsverfahrens) sowie Rechtsschutz gegen einen Schiedsspruch, österreichische Rechtslage und internationale Aspekte, insbesondere die relativ einfache weltweite Vollstreckungsmöglichkeit eines Schiedsspruchs nach dem New Yorker Übereinkommen vermittelt.
Ziel:
Nach Absolvierung dieser LV sollten die Studierenden einen praktisch anwendbaren Überblick über die Praxis von Schiedsverfahren haben.
Methoden:
Einführungsvorträge und praktische Fallbespiele