Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

040089 UK Schiedsgerichtsbarkeit (2025S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

    Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

    Klausurtermine:
    29.04.2025 18:30-20:00 HS 12
    06.05.2025 18:30-20:00 HS 12

    • Dienstag 11.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 18.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 25.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 01.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 08.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 29.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 06.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

    Information

    Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

    Inhalt:
    Die Schiedsgerichtsbarkeit nimmt als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit vor allem im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr eine bedeutende Rolle ein. Viele wissen hierüber nicht ausreichend Bescheid und können daher im späteren Berufsleben nicht die Vorteile der Wahl eines Schiedsgerichts nützen, insbesondere was die Vertraulichkeit, Flexibilität und Raschheit betrifft. Überdies hat sich hier eine feste internationale best practise entwickelt, die zT auch von anglo-amerikanischen Grundsätzen (document production, cross-examination) geprägt ist.
    Diese sehr international ausgerichtete Lehrveranstaltung macht die Studierenden mit der wirklichen Praxis vertraut und erläutert anhand der Erfahrung der Lehrveranstaltungsleiterin als Schiedsrichterin, Parteienvertreterin und Mitglied des Präsidiums des VIAC-Schiedsgerichts die wichtigsten Knackpunkte und Milestones. Es werden grundlegende Kenntnisse des österreichischen und internationalen Schiedsverfahrensrechts (Schiedsvereinbarung, Auswahl der Schiedsrichter, Ablauf eines Schiedsverfahrens) sowie Rechtsschutz gegen einen Schiedsspruch, österreichische Rechtslage und internationale Aspekte, insbesondere die relativ einfache weltweite Vollstreckungsmöglichkeit eines Schiedsspruchs nach dem New Yorker Übereinkommen vermittelt.
    Ziel:
    Nach Absolvierung dieser LV sollten die Studierenden einen praktisch anwendbaren Überblick über die Praxis von Schiedsverfahren haben.
    Methoden:
    Einführungsvorträge und praktische Fallbespiele

    Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

    Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.
    Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/hilfsmittel-bei-praesenzpruefungen/
    Zu den Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
    Zulässig sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
    Original-Ausdrucke von Rechtsnormen aus dem RIS oder EUR-Lex dürfen verwendet werden.
    Ausdrucke von Rechtsnormen dürfen nicht nachträglich formatiert werden!
    Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
    Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!

    Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

    Es besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Prof. Irene Welser; irene.welser@cerhahempel.com).
    Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

    Prüfungsstoff

    Vortrag, Folien, Varianten der Fallbeispiele, vertiefende Literatur

    Literatur

    Die (prüfungsrelevante) Literatur wird den Studierenden im Moodlekurs zum Download zur Verfügung gestellt.

    Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

    Letzte Änderung: Fr 10.01.2025 00:01