Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040102 UK Privatstiftungsrecht (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
prüfungsimmanente Lehrveranstaltung - daher Anwesenheitspflicht
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
prüfungsimmanente Lehrveranstaltung - daher Anwesenheitspflicht
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
15.05.2025 15:00-16:30 HS 3
22.05.2025 15:00-16:30 HS 3
- N Donnerstag 06.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 13.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 20.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 03.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 10.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 22.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Fokus dieser Lehrveranstaltung stehen die privatrechtlichen Grundlagen der Privatstiftung. Den Teilnehmer*innen wird ein Überblick über die Rechtsnatur, die Gründung und die Motive für die Gründung einer Privatstiftung vermittelt. Weiters wird auf die Rechtsstellung des Stifters und der Begünstigten eingegangen.Die Studierenden verfügen nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung über grundlegende Kenntnisse des Privatstiftungsrechts und sind in der Lage einfache Rechtsfragen in diesem Zusammenhang eigenständig zu lösen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der mündlichen Mitarbeit (max. 10% = 4 Punkte), sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45min) am Ende des Kurses, wobei beide Klausuren in Präsenz abgehalten werden.
Mitarbeitspunkte können durch die Beteiligung im Rahmen der Einheiten erhalten werden. Pro Einheit kann nur ein Mitarbeitspunkt vergeben werden. Gesamt können nicht mehr als vier Mitarbeitspunkte erreicht werden.
Ab 21 erreichten Punkten ist der Kurs positiv absolviert.Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei den Püfungen ist nicht gestattet! (Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/).
Mitarbeitspunkte können durch die Beteiligung im Rahmen der Einheiten erhalten werden. Pro Einheit kann nur ein Mitarbeitspunkt vergeben werden. Gesamt können nicht mehr als vier Mitarbeitspunkte erreicht werden.
Ab 21 erreichten Punkten ist der Kurs positiv absolviert.Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei den Püfungen ist nicht gestattet! (Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit (Vorbesprechung am 8.4.2024, 15:00-16:30) besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für Ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Dr.iur. Markus Edelsbrunner; markus.edelsbrunner@univie.ac.at).Es besteht für alle Einheiten der Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht, wobei einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben toleriert wird (Entschuldigung und Nachweis vor der jeweiligen Einheit per Mail an Herrn Mag. Dr.iur. Edelsbrunner; markus.edelsbrunner@univie.ac.at).Die Beurteilung erfolgt aufgrund der erbrachten Mitarbeit (max. 10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 erreichten Punkten ist der Kurs positiv absolviert.Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag des Lehrenden, sowie der im Rahmen der Lehrveranstaltung besprochene Foliensatz. Dieser wird über die Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt!
Literatur
Vortrag des Lehrenden, sowie der im Rahmen der Lehrveranstaltung besprochene Foliensatz. Dieser wird über die Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 10.01.2025 11:45