Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

040105 UK Umgründungsrecht (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 10.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 17.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 24.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 01.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 15.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 12.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 12.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 19.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 26.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Lehrveranstaltung werden die einzelnen Umgründungstatbestände von Unternehmen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Realteilung) sowie ihre gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen, steuerrechtlichen und außersteuerrechtlichen Aspekte (Arbeitsrecht, Gewerberecht) und Rechtsfolgen sowohl theoretisch als auch an Hand praxisnaher Fälle besprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Stummer; patrick.stummer@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden sollen am Ende dieser Lehrveranstaltung ein fundiertes Wissen über die Tatbestände der Umgründung sowie ihre Folge haben und dieses Wissen praktisch anwenden können.

Prüfungsstoff

Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine PowerPoint-Präsentation verwendet, diese steht auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Literatur

Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28