040111 UK Umgründungsrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldung über U:SPACE während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 14.02.2018 09:00 bis Mi 21.02.2018 12:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!
Klausuren:
Montag, 14.05.2018, 16:45 - 18:15, Hörsaal 10
Montag, 28.05.2018, 16:45 - 18:15, Hörsaal 10
- Montag 05.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 19.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 16.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 23.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 30.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 07.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 14.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 28.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 28.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Lehrveranstaltung werden die einzelnen Umgründungstatbestände von Unternehmen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Realteilung) sowie ihre gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen, steuerrechtlichen und außersteuerrechtlichen Aspekte (Arbeitsrecht, Gewerberecht) und Rechtsfolgen sowohl theoretisch als auch an Hand praxisnaher Fälle besprochen.Die Studierenden sollen am Ende dieser Lehrveranstaltung ein fundiertes Wissen über die Tatbestände der Umgründung sowie ihre Folge haben und dieses Wissen praktisch anwenden können.Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine PowerPoint-Präsentation verwendet, diese steht auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmittel bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Franz Althuber, franz.althuber@asp-law.at).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)
Literatur
Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)
Althuber, Steuerliche Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungen im Konzern, in Vavrovsky (Hg), Handbuch Konzernhaftung (2008)
Fida/Rieder, Die grenzüberschreitende Verschmelzung, ecolex 2007, 685
Mader, Die grenzüberschreitende Verschmelzung am Beispiel Deutschland – Österreich, RWZ 2011, 99
Althuber, Steuerliche Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungen im Konzern, in Vavrovsky (Hg), Handbuch Konzernhaftung (2008)
Fida/Rieder, Die grenzüberschreitende Verschmelzung, ecolex 2007, 685
Mader, Die grenzüberschreitende Verschmelzung am Beispiel Deutschland – Österreich, RWZ 2011, 99
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28