Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

040111 UK Umgründungsrecht (2025S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldung über U:SPACE während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

    Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

    Klausurtermine:
    29.04.2025 08:00-09:30 HS 17
    06.05.2025 08:00-09:30 HS 17

    • Dienstag 11.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 18.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 25.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 01.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 08.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 29.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
    • Dienstag 06.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

    Information

    Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

    In der Lehrveranstaltung werden die einzelnen Umgründungstatbestände von Unternehmen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Realteilung) sowie ihre gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen, steuerrechtlichen und außersteuerrechtlichen Aspekte (Arbeitsrecht, Gewerberecht) und Rechtsfolgen sowohl theoretisch als auch an Hand praxisnaher Fälle besprochen.

    Die Studierenden sollen am Ende dieser Lehrveranstaltung ein fundiertes Wissen über die Tatbestände der Umgründung sowie ihre Folge haben und dieses Wissen praktisch anwenden können.

    Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine PowerPoint-Präsentation verwendet. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

    Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

    Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmittel bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/

    Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

    Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor
    Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

    Prüfungsstoff

    PP-Folien

    Literatur

    Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)

    Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

    Letzte Änderung: Fr 10.01.2025 00:01