Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

040255 VO Wirtschaftsrecht (MA) (2017S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

Bitte beachten Sie, dass die Vorlesung NICHT prüfungsimmanent ist, daher besteht keine Anmelde- bzw Anwesenheitspflicht.
Die Lernplattform "MOODLE" wird in dieser Vorlesung NICHT verwendet.

Alle Informationen zur Lehrveranstaltung (Termine, Folien, etc.) finden Sie auch unter http://privatrecht.univie.ac.at.

Zur Prüfung "Wirtschaftsrecht" müssen Sie sich über u:space gesondert anmelden. Die Prüfungstermine werden unter http://privatrecht.univie.ac.at bekannt gegeben und immer wieder aktualisiert.

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 06.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 06.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Dienstag 07.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Dienstag 07.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Mittwoch 08.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 08.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 15.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 15.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung vermittelt den Studierenden einen Überblick über ausgewählte Grundsatzfragen des (österreichischen und internationalen) Vertragsrechts. Insbesondere werden folgende Gebiete behandelt: Willenserklärung, Vertragsabschluss, Leistungsstörung, Schadenersatzrecht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung "Wirtschaftsrecht" wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 45 Minuten; die Verwendung von unkommentierten Gesetzestexten und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können 30 Punkte bei der schriftlichen Prüfung erreicht werden, ab 16 (51 %) Punkte ist die Prüfung positiv absolviert. Ab 16 Punkte - genügend, ab 19,5 - befriedigend, ab 23,5 - gut, ab 27,5 - sehr gut.

Prüfungsstoff

Folgende Kapitel aus Weilinger, Privatrecht, Eine Einführung, 5. Auflage, facultas.wuv: Willenserklärungen und Vertragsabschluss, Seiten 50-84; Leistungsstörungen, Seiten 138-164; Schadenersatzrecht, Seiten 202-222.

Literatur

Weilinger, Privatrecht, Einen Einführung, 5. Auflage, facultas.wuv

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29