040255 VO Wirtschaftsrecht (MA) (2018W)
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Bitte beachten Sie, dass die Vorlesung NICHT prüfungsimmanent ist, daher besteht keine Anmelde- bzw Anwesenheitspflicht.Die Lernplattform "MOODLE" wird in dieser Vorlesung NICHT verwendet.
Alle Informationen zur Lehrveranstaltung (Termine, Folien, etc.) finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at.
Zur Prüfung "Wirtschaftsrecht" müssen Sie sich über u:space gesondert anmelden. Die Prüfungstermine werden unter https://ufind.univie.ac.at/de/search.html?filter=exams&query=040255 bekannt gegeben und immer wieder aktualisiert.
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Dienstag 29.01.2019 13:15 - 14:45 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 26.02.2019 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 30.04.2019 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 05.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 08.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Freitag 12.10. 09:45 - 13:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Freitag 19.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Freitag 19.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Lehrveranstaltung vermittelt den Studierenden einen Überblick über ausgewählte Grundsatzfragen des (österreichischen und internationalen) Vertragsrechts. Insbesondere werden folgende Gebiete behandelt: Willenserklärung, Vertragsabschluss, Stellvertretung, Leistungsstörung, Schadenersatzrecht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung "Wirtschaftsrecht" wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 45 Minuten; die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt (Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt können 30 Punkte bei der schriftlichen Prüfung erreicht werden, ab 16 (51 %) Punkte ist die Prüfung positiv absolviert. Ab 16 Punkte - genügend, ab 19,5 - befriedigend, ab 23,5 - gut, ab 27,5 - sehr gut.
Prüfungsstoff
Folgende Kapitel aus Weilinger, Privatrecht, Eine Einführung, 6. Auflage, facultas.wuv: Willenserklärungen und Vertragsabschluss, Seiten 51-85; Stellvertretung, Seiten 85-99; Leistungsstörungen, Seiten 139-165; Schadenersatzrecht, Seiten 203-224.
Literatur
Weilinger, Privatrecht, Eine Einführung, 6. Auflage, facultas.wuv
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29