Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

040458 VK RdW: Bankrecht (2011W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs für alle Studienrichtungen, auch MitbelegerInnen:

die positive Absolvierung des einführenden Kurses "Grundzüge des Rechts" ,

sowie

zusätzlich für die Studienrichtungen Bakkalaureat Betriebswirtschaft (1. Oktober 2006) und Bachelor Internationale Betriebswirtschaft (1. Oktober 2008) die positive Absolvierung des "Moduls Privatrecht".

1. Klausur: Mo, 14.11.2011, 18.00-18.45, Hs. 7
2. Klausur: Mo, 21.11.2011, 18.00-18.45, Hs. 7

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 10.10. 17:45 - 21:00 Hörsaal 7
  • Montag 17.10. 17:45 - 21:00 Hörsaal 7
  • Montag 07.11. 17:45 - 21:00 Hörsaal 7
  • Montag 14.11. 18:00 - 19:00 Hörsaal 7
  • Montag 21.11. 18:00 - 19:00 Hörsaal 7

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Praxisnahe Aufbereitung des Bank- und Bankaufsichtsrechts in Grundzügen. Schwerpunktsetzung auf zivilrechtliche Aspekte bei Bankgeschäften. Verbraucherschutzrechtliche Perspektiven. Europäischer Regelungsrahmen. Grundzüge der Rechtsfragen über die Finanzdienstleistungen im Internet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Da es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt, ist durchgehende Anwesenheit erforderlich. Eine einmalige Abwesenheit (90 Minuten) wird noch toleriert.

Die Leistungskontrolle selbst erfolgt durch Mitarbeit im Kurs, einen kurzen Zwischentest sowie zwei Klausuren zu je 45 Minuten am Ende der Lehrveranstaltung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Erarbeitung grundsätzlicher rechtlicher Konzepte im Bereich des Bankaufsichtsrechts und des Bankvertragsrechts und Schaffung von Verständnis für wirtschaftliche Hintergründe von rechtlichen Instrumenten in diesem Bereich.

Prüfungsstoff

Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter, Mitarbeit der Studierenden im Kurs

Literatur

im Kurs wird ein von den Vortragenden erstelltes Skriptum verwendet,
Gesetzestext

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29