Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040461 UK RdW: Versicherungsrecht (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Teilnahmevoraussetzungen:1. BWL- und IBW-Studierende: Voraussetzungen siehe Studienpläne2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.09.2015 09:00 bis Do 24.09.2015 14:00
- Abmeldung bis Mi 07.10.2015 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Abmeldung nur bis 7.10.2015, 23:59, möglich!
- Mittwoch 07.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 14.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 21.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 28.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 04.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 11.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 18.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 25.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Bernsteiner; clemens.bernsteiner@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Bernsteiner; clemens.bernsteiner@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des Versicherungsvertragsrechts
Prüfungsstoff
Vortrag unter Verwendung einer PowerPoint-Präsentation und gemeinsame Falllösung mit den Studierenden
Literatur
- Folienskriptum (wird in der LV ausgeteilt)
- Wieser, Versicherungsvertragsrecht - Allgemeiner Teil³, LexisNexis ARD-Orac (2015)
- Gesetzesausgabe des VersVG, des ABGB und KSchG (Verlag Manz oder LexisNexis ARD-Orac) jeweils aktuelle Ausgabe.Zur Vertiefung: Schauer, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht³, Service Fachverlag (1995)
- Wieser, Versicherungsvertragsrecht - Allgemeiner Teil³, LexisNexis ARD-Orac (2015)
- Gesetzesausgabe des VersVG, des ABGB und KSchG (Verlag Manz oder LexisNexis ARD-Orac) jeweils aktuelle Ausgabe.Zur Vertiefung: Schauer, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht³, Service Fachverlag (1995)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29
- Begriff des Versicherungsvertrags und dessen Erscheinungsformen
- Regelungsanliegen, Aufbau und Systematik des VersVG
- Personen im Versicherungsverhältnis, Vertragsanbahnung durch Versicherungsagenten und Abschluss des Versicherungsvertrags
- Rechte und Pflichten der Parteien im laufenden Vertrag (va vorvertragliche Anzeigepflichten, Prämienzahlungspflicht und vertragliche Obliegenheiten des Versicherungsnehmers)
- Sonderfragen der Schadensversicherung