Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040461 UK RdW: Versicherungsrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2016 09:00 bis Do 22.09.2016 14:00
- Abmeldung bis Fr 14.10.2016 14:00
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
Di, 22.11.2016, 11.30-13.00, Hs 12
Di, 29.11.2016, 11.30-13.00, Hs 17
- Dienstag 04.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 11.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 18.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 25.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 08.11. 11:30 - 13:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 15.11. 11:30 - 13:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 22.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 29.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Inhalte: Diese Lehrveranstaltung bietet einen fundierten Einblick in das Rechtsgebiet des Versicherungsvertragsrechts, welches nicht nur im Bereich des Wirtschaftslebens eine bedeutende Rolle einnimmt. Auf eine einleitende Auseinandersetzung mit den Grundbegriffen (Versicherung & Versicherungsvertrag) und einem Überblick über die verschiedenen Versicherungssparten folgt eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Allgemeinen Teil des Versicherungsvertragsrechts, also jenen gesetzlichen Bestimmungen, die auf alle Versicherungsverträge Anwendung finden.Behandelt werden insbesondere rechtliche Fragen zur Tätigkeit von Versicherungsagenten, zum Abschluss von Versicherungsverträgen sowie zu den umfangreichen Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien (insbesondere vorvertragliche Anzeigepflichten und vertragliche Obliegenheiten). Ergänzend werden auch grundlegende Kenntnisse von den Spezifika und Besonderheiten der Schadensversicherung dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele näher erläutert.Ziele: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des VersicherungsvertragsrechtsMethode: Vortrag unter Verwendung einer PowerPoint-Präsentation und gemeinsame Falllösung mit den Studierenden
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Bernsteiner; clemens.bernsteiner@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Bernsteiner; clemens.bernsteiner@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die Inhalte des in der Lehrveranstaltung ausgeteilten Folienskriptums.
Literatur
- Folienskriptum (wird in der LV ausgeteilt)
- Wieser, Versicherungsvertragsrecht - Allgemeiner Teil³, LexisNexis ARD-Orac (2015)
- Gesetzesausgabe des VersVG, des ABGB und KSchG (Verlag Manz oder LexisNexis ARD-Orac) jeweils aktuelle Ausgabe.Zur Vertiefung: Schauer, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht³, Service Fachverlag (1995)
- Wieser, Versicherungsvertragsrecht - Allgemeiner Teil³, LexisNexis ARD-Orac (2015)
- Gesetzesausgabe des VersVG, des ABGB und KSchG (Verlag Manz oder LexisNexis ARD-Orac) jeweils aktuelle Ausgabe.Zur Vertiefung: Schauer, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht³, Service Fachverlag (1995)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29