040463 UK Miet- und Wohnrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2020 09:00 bis Mi 19.02.2020 12:00
- Anmeldung von Di 25.02.2020 09:00 bis Mi 26.02.2020 12:00
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 15:00
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
MI, 22.04.2020, 15.00-16.30, Hörsaal 6
MI, 29.04.2020, 15.00-16.30, Hörsaal 6
In Anbetracht der derzeitigen Lage bin ich gezwungen die Lehrveranstaltung vollständig umzubauen und auf andere Lehrmittel zurückzugreifen, um deren Entfall zu verhindern.Ich habe mich entschieden, Ihnen ab sofort meine Folien zu Verfügung zu stellen (Moodle) und den Klausurstoff auf diese zu beschränken, sodass Sie die angegebenen Werke weder kaufen noch ausborgen müssen, was ohnehin ein Risiko darstellen würde zur Zeit.Darüber hinaus finden Sie auf Moodle unter „Mitarbeit“ ab Mittwoch 18h fünf unverbindliche Multiple Choice Tests zu den benannten Kapiteln, welche Ihnen die Möglichkeit geben sollen, Mitarbeitspunkte zu erwerben.
Ein Test hat voraussichtlich 8 Punkte (ca. 8 Fragen), ist 24h verfügbar (Zeitbegrenzung 20 Minuten ab Beginn). Wenn Sie zumindest 4 Punkte erreichen, bekommen Sie einen Mitarbeitspunkt. Am 1. April 20h - 22h findet wie geplant der etwas schwierigere Online Test statt (Zeitbegrenzung 20 Minuten ab Beginn), welcher Ihnen 2. Zusatzpunkte ermöglicht.Die Klausuren finden nicht in der geplanten Form statt. Stattdessen findet am 29.4.2020 15.00-16.00 (2. ursprünglicher Termin) eine 60 Minuten Online Open Book Klausur ersatzweise statt. Die Klausur wird jedenfalls kein Multiple Choice Test wie bisher, sondern es werden einige offene Fragen zum gesamten Stoff kommen (36 Punkte ca. 10-12 Fragen).
Sollte Ihnen dieser Modus wider meiner Erwartungen nicht zusagen, oder sollten Sie keine Zeit haben, können Sie sich sanktionslos bis zur Klausur abmelden.
- Mittwoch 04.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 11.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 18.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 18.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 25.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 25.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 22.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 29.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt. Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/Ein freiwilliger Online Test (Moodle) am 1.4.2020 gibt Ihnen die Möglichkeit 2 zusätzliche Punkte zu erwerben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Gregor Grundei; gregor.grundei@univie.ac.at).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Der Schwerpunkt (nicht der Prüfungsstoff!) der Klausuren liegt auf den im Kurs durchgenommenen Inhalten.Prüfungsstoff ist die unten angegebene Literatur. Für die Erarbeitung wohnrechtlicher Fragestellungen bietet sich der Kodex bürgerliches Recht an.
Literatur
Kothbauer/Malloth, Mietrecht,
Lenk, Wohnungseigentumsrecht,
Kodex Bürgerliches Recht
Foliensatz wird rechtzeitig vor der Klausur auf Moodle zu Verfügung gestellt (am Ende der LV).
Lenk, Wohnungseigentumsrecht,
Kodex Bürgerliches Recht
Foliensatz wird rechtzeitig vor der Klausur auf Moodle zu Verfügung gestellt (am Ende der LV).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Nach einer Gesamtdarstellung des österreichischen Bestandrechts wird im Rahmen des ersten Blocks der Aufbau und der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes dargelegt und auf Fragen des Kündigungs- und des Preisschutzes - samt den einzelnen Mietzinsbildungsvorschriften- eingegangen.
Im Fokus steht die Darstellung der Geschäftsraummiete und des bei ihr- im Regelfall zur Anwendung kommenden -angemessenen Mietzins in Abgrenzung zur Unternehmenspacht. Darüber hinaus werden die speziell für Unternehmen anwendbaren mietrechtlichen Normen, insbesondere Mietzinsanhebungsrechte im Falle einer Unternehmensveräußerung oder eines Machtwechsels im Unternehmen erläutert.
Der zweite große Block der Lehrveranstaltung vermittelt Grundkenntnisse des Wohnungseigentumsrechts, einer besonderen Form des Miteigentums. Hier werden insbesondere wohnungseigentumstaugliche Objekte, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Wartungs- und Instandhaltungspflichten behandelt. Zudem wird die Natur der Eigentümergemeinschaft, einer juristischen Person mit Teilrechtsfähigkeit, welche in Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung Rechte erwerben und Pflichten eingehen kann, erläutert.
An geeigneter Stelle werden Exkurse zu Querschnittsmaterien angestrebt (Grundbuchsrecht, Immobiliensteuerrecht, Immobilienmaklerrecht).
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden ein Grundverständnis für eine Vielzahl an mietrechtlichen Normen zu vermitteln. Durch die Erarbeitung kleiner Fälle werden theoretische Kenntnisse auch in praxisrelevanter Form angewandt.