Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040466 VK IM: Internationales Steuerrecht (2008W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Termine: 28.10.2008, 04.11.2008, 11.11.2008, 18.11.2008, 25.11.2008, 02.12.2008, 09.12.2008
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 01.09.2008 09:00 bis So 21.09.2008 23:59
- Anmeldung von Fr 26.09.2008 09:00 bis Mo 29.09.2008 23:59
- Abmeldung bis Di 14.10.2008 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 07.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 14.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 21.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 28.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 04.11. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 11.11. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 18.11. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 25.11. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 02.12. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 09.12. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 16.12. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 13.01. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 20.01. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
- Dienstag 27.01. 17:00 - 20:00 Hörsaal 5
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Voraussetzungen: Absolvierung des Moduls "Steuerrecht"Grundsätze des österreichischen Außensteuerrechts; Auslandsbeziehungen von Steuerinländern; Inlandsbeziehungen von Steuerausländern; der Wechsel von beschränkter zu unbeschränkter und unbeschränkter zu beschränkter Steuerpflicht; systematische Einführung in die Grundsätze und Begriffe des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen (insbesondere in die Zuteilungsregeln der Doppelbesteuerungsabkommen und in die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung); Probleme der internationalen Doppelbesteuerung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei Prüfungen abgehalten, je Prüfung können 50% der Gesamtpunkteanzahl der Endnote erreicht werden.
Eine positive Beurteilung erfolgt ab Erreichen einer Punkteanzahl von mehr als 50% der zu erreichenden Gesamtpunkteanzahl.
Eine positive Beurteilung erfolgt ab Erreichen einer Punkteanzahl von mehr als 50% der zu erreichenden Gesamtpunkteanzahl.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel ist, den Studierenden einen fundierten Einblick in die steuerliche Behandlung verschiedenartiger grenzüberschreitender Sachverhalte zu bieten. Unter Anwendung des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechts, des zwischenstaatlichen Steuerrechts sowie steuerrechtlich relevanter Vorschriften des EG-Rechts sollen die Studierenden lernen, komplexe Sachverhalte aus steuerrechtlicher Sicht zu würdigen.
Prüfungsstoff
Die Inhalte werden durch das Lösen von Beispielen vermittelt.
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (43. Auflage, 2008)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29