040466 UK Internationales Steuerrecht (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.09.2021 09:00 bis Do 23.09.2021 12:00
- Abmeldung bis Fr 15.10.2021 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 08.10. 08:30 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Samstag 09.10. 09:00 - 14:45 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 15.10. 08:30 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Samstag 16.10. 09:00 - 14:45 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 22.10. 08:30 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Samstag 23.10. 09:00 - 14:45 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 29.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 05.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
2. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 8 Punkte (entspricht 8%) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 3 Mitarbeitsfällen: 12 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt ein Fernbleiben in mehr als 2 Einheiten (die geblockten Einheiten am 9., 16. und 23. 10. 2021 zählen dabei als Doppeleinheiten, dh 2 Einheiten) von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
2. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 8 Punkte (entspricht 8%) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 3 Mitarbeitsfällen: 12 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt ein Fernbleiben in mehr als 2 Einheiten (die geblockten Einheiten am 9., 16. und 23. 10. 2021 zählen dabei als Doppeleinheiten, dh 2 Einheiten) von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Inhalte
des Kapitels „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (2019) 679-739,
des Lehrbuchs Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
der Fallstudien sowie
der PPT-Folien
des Kapitels „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (2019) 679-739,
des Lehrbuchs Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
der Fallstudien sowie
der PPT-Folien
Literatur
• Kapitel „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (Manz 2019) 679-739.
• Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (Linde 2021) 1-128.
• Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (derzeit 67. Auflage, Linde, Stand 1.2.2021)
• PPT-Folien und Fälle (werden zeitgerecht im Rahmen der LV zur Verfügung gestellt)
• Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (Linde 2021) 1-128.
• Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (derzeit 67. Auflage, Linde, Stand 1.2.2021)
• PPT-Folien und Fälle (werden zeitgerecht im Rahmen der LV zur Verfügung gestellt)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 26.08.2021 09:07
Dringend empfohlene Teilnahmevoraussetzung: vorherige Absolvierung des Moduls "Steuerrecht" (Vorlesung Steuerrecht und UK Steuerrecht). Zusätzlich empfehlen wir bei unserem Modul "Besteuerung Multinationaler Unternehmen" unbedingt den Kurs „Internationales Steuerrecht“ im WiSe zuerst zu machen!Inhalte:
• Wiederholung der Grundsätze des österreichischen Außensteuerrechts (Auslandsbeziehungen von Steuerinländern; Inlandsbeziehungen von Steuerausländern)
• Problem der Doppelbesteuerung
• Systematische Einführung in die Grundsätze und Begriffe des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis des OECD-Musterabkommens
Verteilungsnormen der Doppelbesteuerungsabkommen
Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Abkommensmissbrauch
Diskriminierungsverbote
Streitvermeidung und Informationsaustausch
Aktuelle Entwicklungen
• Einfluss des EU-Rechts auf grenzüberschreitende SachverhalteMethoden:
Die Studierenden bereiten sich im Selbststudium auf die Lehrveranstaltung vor und eignen sich die Inhalte anhand der angegebenen Literatur vorab an. Diese Inhalte werden in der Lehrveranstaltung durch das gemeinsame Lösen von Fällen, unterstützt durch eine PPT-Präsentation gefestigt und vertieft.Ziele:
Ziel ist es, den Studierenden einen fundierten Einblick in die steuerliche Behandlung verschiedenartiger grenzüberschreitender Sachverhalte auf Grundlage des DBA-Rechts unter Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben zu bieten. Nach der positiven Absolvierung des Kurses sollen die Studiereden in der Lage sein, die Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen, diese anzuwenden und Zweifelsfragen fundiert eine Lösung zuführen zu können.