Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040466 UK Internationales Steuerrecht (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 09:00 bis Fr 23.09.2022 12:00
- Abmeldung bis Fr 14.10.2022 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet in deutscher Sprache statt; es werden allerdings auch englischsprachige Unterlagen verwendet.
Die Lehrveranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Sollte es die epidemiologische Lage erfordern, wird die Lehrveranstaltung in abweichender, digitaler oder hybrider Form fortgeführt. Bitte beachten Sie die aktuellen Infos der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften!Die erste Teilklausur findet am Freitag, den 21.10.2022 von 09:45-11:15 Uhr in jedem Fall ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Freitag, den 28.10.2022 von 09:45-11:15 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.Samstagstermine: Die Lehrveranstaltung beginnt an beiden Samstagen, den 8. Oktober und den 15. Oktober, ab 9 Uhr!- Montag 03.10. 08:00 - 13:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 10.10. 08:00 - 13:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Samstag 15.10. 08:00 - 14:45 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 17.10. 08:00 - 13:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 21.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Freitag 28.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
2. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 8 Punkte (entspricht 8%) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 3 Mitarbeitsfällen: 12 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt ein Fernbleiben in mehr als 2 Einheiten von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
2. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 8 Punkte (entspricht 8%) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 3 Mitarbeitsfällen: 12 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt ein Fernbleiben in mehr als 2 Einheiten von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Inhalte
des Kapitels „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (2019) 679-739,
des Lehrbuchs Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
der Fallstudien sowie
der PPT-Folien
des Kapitels „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (2019) 679-739,
des Lehrbuchs Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
der Fallstudien sowie
der PPT-Folien
Literatur
• Kapitel „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (Manz 2019) 679-739.
• Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (Linde 2021) 1-128.
• Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (derzeit 69. Auflage, Linde, Stand 1.3.2022)
• PPT-Folien und Fälle (werden zeitgerecht im Rahmen der LV zur Verfügung gestellt)
• Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (Linde 2021) 1-128.
• Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (derzeit 69. Auflage, Linde, Stand 1.3.2022)
• PPT-Folien und Fälle (werden zeitgerecht im Rahmen der LV zur Verfügung gestellt)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 10.10.2022 09:08
Dringend empfohlene Teilnahmevoraussetzung: vorherige Absolvierung des Moduls "Steuerrecht" (Vorlesung Steuerrecht und UK Steuerrecht). Zusätzlich empfehlen wir bei unserem Modul "Besteuerung Multinationaler Unternehmen" unbedingt den Kurs „Internationales Steuerrecht“ im WiSe zuerst zu machen!Inhalte:
• Wiederholung der Grundsätze des österreichischen Außensteuerrechts (Auslandsbeziehungen von Steuerinländern; Inlandsbeziehungen von Steuerausländern)
• Problem der Doppelbesteuerung
• Systematische Einführung in die Grundsätze und Begriffe des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis des OECD-Musterabkommens
Verteilungsnormen der Doppelbesteuerungsabkommen
Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Abkommensmissbrauch
Diskriminierungsverbote
Streitvermeidung und Informationsaustausch
Aktuelle Entwicklungen
• Einfluss des EU-Rechts auf grenzüberschreitende SachverhalteMethoden:
Die Studierenden bereiten sich im Selbststudium auf die Lehrveranstaltung vor und eignen sich die Inhalte anhand der angegebenen Literatur vorab an. Diese Inhalte werden in der Lehrveranstaltung durch das gemeinsame Lösen von Fällen, unterstützt durch eine PPT-Präsentation gefestigt und vertieft.Ziele:
Ziel ist es, den Studierenden einen fundierten Einblick in die steuerliche Behandlung verschiedenartiger grenzüberschreitender Sachverhalte auf Grundlage des DBA-Rechts unter Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben zu bieten. Nach der positiven Absolvierung des Kurses sollen die Studiereden in der Lage sein, die Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen, diese anzuwenden und Zweifelsfragen fundiert eine Lösung zuführen zu können.