Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040469 UK Insolvenzrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.09.2019 09:00 bis Mo 23.09.2019 12:00
- Anmeldung von Do 26.09.2019 09:00 bis Fr 27.09.2019 12:00
- Abmeldung bis Mo 14.10.2019 12:00
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
Montag 16.12.2019 18:30 - 20:00 Hörsaal 4
Montag 13.01.2020 18:30 - 20:00 Hörsaal 14
- Montag 18.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 25.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 25.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 02.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 09.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 09.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 16.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 13.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Knauder (christian.knauder@univie.ac.at)
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff wird in der 1. Einheit vom Lehrveranstaltungsleiter bekanntgegeben.
Literatur
Fink, Insolvenzrecht (LexisNexis Orac-Rechtsskriptum, in aktueller Auflage) sowie aktueller Gesetzestext von IO
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Diese Lehrveranstaltung hat die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Insolvenzrechts zur Aufgabe. Neben einer Einführung in die Funktion und das Anliegen des gegenständlichen Rechtsgebiets sollen vor allem die beteiligten Personen und Organe, die Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung sowie das materielle Insolvenzrecht, konkret die Wirkungen der Insolvenzeröffnung und die Grundzüge des Anfechtungsrechts, näher erläutert werden. Ergänzend werden die Grundzüge des Sanierungsplans und des Sanierungsverfahrens vorgestellt, und ebenso die Sonderbestimmungen für die Insolvenz einer natürlichen Person vorgestellt und besprochen.Ziele:
Vermittlung von Grundlagen im Insolvenzrecht sowie sonstiger bedeutender Aspekte der Gesellschaft in der KriseMethoden:
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es werden Folien oder Powerpoint-Präsentationen verwendet, diese stehen unter https://privatrecht.univie.ac.at/news/unterlagen-zu-den-kursen/ zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.