Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040480 UK Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Zusammenfassung
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.09.2019 09:00 bis Mo 23.09.2019 12:00
- Anmeldung von Do 26.09.2019 09:00 bis Fr 27.09.2019 12:00
- Abmeldung bis Mo 14.10.2019 12:00
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.
Gruppen
Gruppe 1
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
DI, 12.11.2019, 18.30-20.00, Hörsaal 10
DI ,19.11.2019, 18.30-20.00, Hörsaal 10
- Dienstag 01.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 08.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 15.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 22.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 29.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 05.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 12.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 19.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Prof. Welser; irene.welser@chsh.com).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff wird von der Lehrveranstaltungsleiterin in der ersten Einheit bekanntgegeben.
Gruppe 2
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
DO 23.01.2020 08.00-09.30 Hörsaal 3
DO 30.01.2020 08.00-09.30 Hörsaal 3
- Donnerstag 21.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 28.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 04.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 11.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 09.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 16.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 23.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 30.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Inhalt:
Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden. Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).Ziele:
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.Methoden:
Die Lehrinhalte werden zunächst mittels Impulsvortrag des Lehrveranstaltungsleiters vermittelt, um in weiterer Folge von den Studierenden bei der Lösung von praxisbezogenen Fällen angewandt bzw umgesetzt zu werden. Unterlagen werden auf Moodle bereitgestellt.
Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden. Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).Ziele:
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.Methoden:
Die Lehrinhalte werden zunächst mittels Impulsvortrag des Lehrveranstaltungsleiters vermittelt, um in weiterer Folge von den Studierenden bei der Lösung von praxisbezogenen Fällen angewandt bzw umgesetzt zu werden. Unterlagen werden auf Moodle bereitgestellt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Secklehner: jakob.secklehner@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff wird vom Lehrveranstaltungsleiter in der ersten Einheit bekanntgegeben.
Information
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Literatur
Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I², Rz 2/306 bis 2/598; Ratka-Rauter, Handbuch
Geschäftführerhaftung²; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, §§ 25, 30j und 33;
Jabornegg-Strasser, AktG, 5. Auflage, §§ 77-84, Rz 95-135 und §§ 98,99, Rz
32-46; Doralt-Nowotny-Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz², §§ 84 und 99
Literatur zum vertiefenden Studium: Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat; Kalss/Frotz/Schörghofer Handbuch für den Vorstand
Geschäftführerhaftung²; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, §§ 25, 30j und 33;
Jabornegg-Strasser, AktG, 5. Auflage, §§ 77-84, Rz 95-135 und §§ 98,99, Rz
32-46; Doralt-Nowotny-Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz², §§ 84 und 99
Literatur zum vertiefenden Studium: Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat; Kalss/Frotz/Schörghofer Handbuch für den Vorstand
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden. Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).Ziele:
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.Methoden:
Die Lehrinhalte werden zunächst mittels Impulsvortrag der Lehrveranstaltungsleiterin vermittelt, um in weiterer Folge von den Studierenden bei der Lösung von praxisbezogenen Fällen angewandt bzw umgesetzt zu werden. Unterlagen werden auf die Homepage (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereitgestellt.