Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040589 UK Sonderfragen der Besteuerung von Finanzinstrumenten (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2020 09:00 bis Mi 19.02.2020 12:00
- Anmeldung von Di 25.02.2020 09:00 bis Mi 26.02.2020 12:00
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Der Kurs wird über Moodle im Wege des E-Learning abgehalten. Beginnend mit Montag, 4. 5. 2020 wird für die Teilnehmer*innen jede Woche bis Ablauf Sonntag, 28. 6. 2020 eine Einheit auf der Lernplattform geöffnet (insgesamt also 7 Einheiten).
- Montag 04.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 11.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 18.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 25.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 08.06. 16:45 - 20:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 15.06. 16:45 - 20:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 22.06. 16:45 - 20:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 29.06. 16:45 - 18:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
In der letzten Einheit wird der Inhalt des Kurses mit einer 60-minütigen Open-Book-Klausur abgeprüft. Die Basisskripten decken den Stoff ab. Die Klausur findet am Montag, 29. 6. 2020 um 16:45h statt. Der Prüfungsbogen wird zu dieser Uhrzeit auf Moodle zum Download zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer*innen haben bis 18:00h Zeit die Klausur zu absolvieren und auf Moodle wieder hochzuladen. Danach ist die Klausur geschlossen. Sollte die Klausur zu diesem Zeitpunkt nicht hochgeladen sein, gilt die Klausur als nicht abgegeben.• Benotung: Die Benotung setzt sich zusammen aus den erreichten Punkten bei den Multiple-Choice-Tests und der Klausur. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Auf die Klausur entfallen 65 Punkte. Bei jedem Multiple-Choice-Test können 5 Punkte erreicht werden (insgesamt also maximal 35 Punkte).
Der Kurs gilt ab 51 Punkten als positiv absolviert (ab 51 Punkten – genügend; ab 64 Punkten – befriedigend; ab 77 Punkten – gut; ab 90 Punkten – sehr gut).Beispiel: Klausur 53 Punkte + Multiple-Choice-Tests in Summe 21 Punkte = 74 Punkte (Befriedigend)
Der Kurs gilt ab 51 Punkten als positiv absolviert (ab 51 Punkten – genügend; ab 64 Punkten – befriedigend; ab 77 Punkten – gut; ab 90 Punkten – sehr gut).Beispiel: Klausur 53 Punkte + Multiple-Choice-Tests in Summe 21 Punkte = 74 Punkte (Befriedigend)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Kurs wird über Moodle im Wege des E-Learning abgehalten. Beginnend mit Montag, 4. 5. 2020 wird für die Teilnehmer*innen jede Woche bis Ablauf Sonntag, 28. 6. 2020 eine Einheit auf der Lernplattform geöffnet (insgesamt also 7 Einheiten). Neben einem Basisskript, das den Stoff für die jeweilige Einheit abdeckt, werden kurze Übungsbeispiele hochgeladen, die den Stoff fallbasiert verdeutlichen und zum Selbsttest dienen sollen.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die Lehrinhalte, die während des Kurses gemeinsam erarbeitet werden.
Literatur
Gesetzestexte können über das RIS online beschafft werden; allerdings wird die Verwendung eines KODEX Steuergesetze, 65. Auflage dringend empfohlen. Zur weiteren Vertiefung wird Doralt/Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts, Band I12 (2019) empfohlen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Die Lehrveranstaltung umfasst inhaltlich im Wesentlichen folgende Inhalte:
o Wiederholung der Besteuerung von Kapitalvermögen im System der Einkommensteuer
o Besteuerung ausgewählter Kapitaleinkünfte bei natürlichen Personen
o Besteuerung ausgewählter Kapitaleinkünfte bei Körperschaften
o Kapitaleinkünfte und Privatstiftungen
o Kapitaleinkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (ausländische Steuerpflichtige) und im Internationalen Steuerrecht
o Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds