040602 UK Steuerrecht (2022S)
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Zusammenfassung
An/Abmeldung
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 09:00 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Gruppen
Gruppe 1
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Sollte es die Gesundheitslage erfordern, wird die Lehrveranstaltung in hybrider Form (unter Teilnahme von Kleingruppen vor Ort und mit Übertragung via Livestream) fortgeführt.
Die erste Teilklausur findet am Freitag, 27.05.2022 von 9:45-11:15 in jedem Fall ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Freitag, 24.6.2022 von 15:00 – 16:30 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.
- Dienstag 26.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 03.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 10.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 17.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Freitag
27.05.
09:45 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock - Dienstag 31.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 08.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 14.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Freitag
24.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 3 Punkte (entspricht 6%) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 3 Mitarbeitsfällen: 3 Punkte (entspricht 6%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Literatur
Doralt, Steuerrecht 2022, 23. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).Literaturempfehlung:
Insbesondere Doralt, Steuerrecht 2022, 23. Auflage ergänzt und vertieft durch Doralt/Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I (12. Auflage) und Band II (8. Auflage).
Gruppe 2
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Sollte es die Gesundheitslage erfordern, wird die Lehrveranstaltung in hybrider Form (unter Teilnahme von Kleingruppen vor Ort und mit Übertragung via Livestream) fortgeführt.
Die erste Teilklausur findet am Freitag, 27.05.2022 von 9:45-11:15 in jedem Fall ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Freitag, 24.6.2022 von 15:00 – 16:30 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.
- Mittwoch 06.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 27.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 04.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 18.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Freitag
27.05.
09:45 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock - Mittwoch 01.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 08.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 15.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Freitag
24.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 3 Punkte (entspricht 6%) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 3 Mitarbeitsfällen: 3 Punkte (entspricht 6%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Literatur
Doralt, Steuerrecht 2022, 23. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).Literaturempfehlung:
Insbesondere Doralt, Steuerrecht 2022, 23. Auflage ergänzt und vertieft durch Doralt/Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I (12. Auflage) und Band II (8. Auflage).
Gruppe 3
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Sollte es die Gesundheitslage erfordern, wird die Lehrveranstaltung in hybrider Form (unter Teilnahme von Kleingruppen vor Ort und mit Übertragung via Livestream) fortgeführt.
Die erste Teilklausur findet am Freitag, 27.05.2022 von 9:45-11:15 in jedem Fall ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Freitag, 24.6.2022 von 15:00 – 16:30 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.
- Donnerstag 07.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 28.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 05.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 19.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Freitag
27.05.
09:45 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock - Donnerstag 02.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 09.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 17.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Freitag
24.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Fallstudien und Beispielen.
Da der UK Steuerrecht als Ergänzung und Vertiefung zur VO Steuerrecht konzipiert ist, wird auf den Inhalten der Vorlesung aufgebaut. Deren Kenntnis wird vorausgesetzt! Eine vorheriger Besuch der Vorlesung Steuerrecht ist daher dringend empfohlen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 3 Punkte (entspricht 6%) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 3 Mitarbeitsfällen: 3 Punkte (entspricht 6%)
Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Inhalte des Lehrbuchs Doralt, Steuerrecht 2022 (23. Auflage, 2022) = Inhalte der Vorlesung Steuerrecht, die vorausgesetzt werden
Literatur
Doralt, Steuerrecht 2022, 23. Auflage (2022, ISBN: 978-3-214-02192-4).
Zur Vertiefung und Ergänzung: Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (2019; ISBN: 978-3-214-05430-4) und Doralt/Ruppe/Ehrke-Rabel (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band II, 8. Auflage (2019; ISBN 978-3-214-05431-1).
Fallstudien (die als Fallskriptum zur Verfügung gestellt werden)
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.