Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040602 UK Steuerrecht (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Zusammenfassung
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis Do 14.03.2024 23:59
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.
Gruppen
Gruppe 1
Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Prüfungstermine:
Zwischenklausur Fr, 24.05.2024
Endklausur Mi, 19.06.2024
- Dienstag 23.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 30.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 07.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 14.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
-
Freitag
24.05.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock - Dienstag 28.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 04.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 11.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
-
Mittwoch
19.06.
16:45 - 18:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 50 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vor Beginn der ersten Einheit per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Inhalte des Fallskriptums UK Steuerrecht sowie die Inhalte des Lehrbuchs Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage.
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).Literaturempfehlung:
Insbesondere Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24th edition. Auflage ergänzt und vertieft durch Doralt/Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I (12. Auflage) und Band II (8. Auflage).
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).Literaturempfehlung:
Insbesondere Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24th edition. Auflage ergänzt und vertieft durch Doralt/Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I (12. Auflage) und Band II (8. Auflage).
Gruppe 2
Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Prüfungstermine:
Zwischenklausur 24.05.2024
Endklausur 19.06.2024
- Montag 22.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 29.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 06.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 13.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Freitag
24.05.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock - Montag 27.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 03.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 10.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Mittwoch
19.06.
16:45 - 18:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 50 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vor Beginn der ersten Einheit per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Inhalte des Fallskriptums UK Steuerrecht sowie die Inhalte des Lehrbuchs Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage.
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).Literaturempfehlung:
Insbesondere Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24th edition. Auflage ergänzt und vertieft durch Doralt/Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I (12. Auflage) und Band II (8. Auflage).
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).Literaturempfehlung:
Insbesondere Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24th edition. Auflage ergänzt und vertieft durch Doralt/Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I (12. Auflage) und Band II (8. Auflage).
Gruppe 3
Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.
Die erste Teilklausur findet für alle Gruppen am Freitag, 24.05.2024 13:15-14:45 ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet für alle Gruppen ebenfalls ausschließlich in Präsenz Mittwoch, 19.06.2024 16:45-18:15 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.
- Dienstag 23.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 30.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 07.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 14.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
-
Freitag
24.05.
13:15 - 14:45
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock - Dienstag 28.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 04.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 11.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
-
Mittwoch
19.06.
16:45 - 18:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 50 Punkte erreicht werden.Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vor Beginn der ersten Einheit per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Inhalte des Fallskriptums UK Steuerrecht sowie die Inhalte des Lehrbuchs Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2024, 25. Auflage.
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2024, 25. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).
Insbesondere Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2024, 25. Auflage ergänzt und vertieft durch Doralt/Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I (12. Auflage) und Band II (8. Auflage).
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2024, 25. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).
Insbesondere Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2024, 25. Auflage ergänzt und vertieft durch Doralt/Ruppe, Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I (12. Auflage) und Band II (8. Auflage).
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 31.07.2024 11:25
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.