Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040602 UK Steuerrecht (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Zusammenfassung
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.09.2024 09:00 bis Do 19.09.2024 12:00
- Abmeldung bis Mo 14.10.2024 23:59
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.
Gruppen
Gruppe 1
Sie können bei der Anmeldung zu den Kursen Steuerrecht zusätzlich zur Punktevergabe, Präferenzen setzen. Hierbei können Sie die Kurse entsprechend Ihrer Präferenz reihen. Also jene Veranstaltung, zu der Sie am allerliebsten gehen würden als Erstes, jene, die für Sie ebenfalls passt, an zweiter Stelle usw.
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 04.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 11.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 18.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 25.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 03.12. 16:45 - 20:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 09.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 13.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- N Montag 20.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 28.01. 16:45 - 20:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 50 Punkte erreicht werden.Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vor Beginn der ersten Einheit per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Gruppe 2
Sie können bei der Anmeldung zu den Kursen Steuerrecht zusätzlich zur Punktevergabe, Präferenzen setzen. Hierbei können Sie die Kurse entsprechend Ihrer Präferenz reihen. Also jene Veranstaltung, zu der Sie am allerliebsten gehen würden als Erstes, jene, die für Sie ebenfalls passt, an zweiter Stelle usw.
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 05.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 12.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 19.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 26.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 03.12. 16:45 - 20:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 10.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 14.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- N Dienstag 21.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 28.01. 16:45 - 20:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
ACHTUNG: Diese Lehrveranstaltung ist für Studierende der Wirtschaftswissenschaften kontingentiert. Studierende anderer Fakultäten werden automatisch auf der Warteliste erfasst und erst bei freien Plätzen in den Kurs aufgenommen.
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 50 Punkte erreicht werden.Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vor Beginn der ersten Einheit per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Gruppe 3
Sie können bei der Anmeldung zu den Kursen Steuerrecht zusätzlich zur Punktevergabe, Präferenzen setzen. Hierbei können Sie die Kurse entsprechend Ihrer Präferenz reihen. Also jene Veranstaltung, zu der Sie am allerliebsten gehen würden als Erstes, jene, die für Sie ebenfalls passt, an zweiter Stelle usw.
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 05.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 12.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 19.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 26.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 03.12. 16:45 - 20:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 10.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 14.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- N Dienstag 21.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 28.01. 16:45 - 20:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
ACHTUNG: Diese Lehrveranstaltung ist für Studierende der Wirtschaftswissenschaften kontingentiert. Studierende anderer Fakultäten werden automatisch auf der Warteliste erfasst und erst bei freien Plätzen in den Kurs aufgenommen.
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 50 Punkte erreicht werden.Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vor Beginn der ersten Einheit per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert
Information
Prüfungsstoff
Inhalte des Fallskriptums UK Steuerrecht sowie die Inhalte des Lehrbuchs Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2024, 25. Auflage.
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2024, 25. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2024, 25. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 03.10.2024 16:45
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.