040729 VK Sonderfragen des Insolvenzrechts (MA) (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 14.02.2018 09:00 bis Mi 21.02.2018 12:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
Dienstag, 05.06.2018, 09:45 - 11:15, Hörsaal 16
Dienstag, 12.06.2018, 09:45 - 11:15 Hörsaal 16
- Dienstag 10.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 17.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 24.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 08.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 15.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 29.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 05.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 12.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Jede Klausur dauert 45 Minuten.
Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/
Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Dr. Katja SIMA; katja.sima@univie.ac.at).Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Folien und Vortrag
Literatur
Fink, Insolvenzrecht (10. Auflage)
Trettnak/Welser, Ausgewählte Fragen beim Unternehmenskauf in der Krise,
ZIK 2011, 125 (http://www.chsh.com/fileadmin/docs/publications/Welser/Trettnak_Welser_ZIK_04_2011.pdf)
Trettnak/Welser, Ausgewählte Fragen beim Unternehmenskauf in der Krise,
ZIK 2011, 125 (http://www.chsh.com/fileadmin/docs/publications/Welser/Trettnak_Welser_ZIK_04_2011.pdf)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29
- Krisengesellschaftsrecht: EKEG und Haftung der Organe und Gesellschafter in der Krise
- Rechtliche Sanierungsvarianten
- Mergers & Acquisitions in der Krise