040764 UK Rechtsdurchsetzung (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheitspflicht - prüfungsimmanente LehrveranstaltungTeilnahmevoraussetzungen:1. BWL- und IBW-Studierende: Voraussetzungen siehe Studienpläne2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.09.2015 09:00 bis Do 24.09.2015 14:00
- Abmeldung bis Mi 14.10.2015 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 05.10. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 12.10. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 19.10. 08:00 - 10:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 09.11. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 16.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 23.11. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 30.11. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 07.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und Wörterbücher (alle in nicht elektronischer Form) dürfen bei den Klausuren verwendet werden.Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der Vorbesprechung/1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der Vorbesprechung/1. Einheit an den Lehrveranstaltungsleiter). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Praxisbezogenes Verständnis von Rechtsdurchsetzung.
Prüfungsstoff
Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters, Mitarbeit der Studierenden im Kurs. Der Kurs wird sehr praxisbezogen anlegt sein und es werden auch Exkursionen eingeplant.
Literatur
Kodek/Mayr, Zivilprozessssrecht (2011) facultas.wuv Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren (2011) Lexis Nexis Ballon, Einführung in das österr. Zivilprozessrecht - streitiges Verfahren
(2009) Leykam
Neumayr, Zivilprozessrecht-Erkenntnisverfahren, Orac-Rechtsskripten Roth, Zivilprozessrecht (2012) ManzFür das Exekutionsverfahren: Seiser, Exekutionsrecht (2012) Orac-Rechtsskripten
(2009) Leykam
Neumayr, Zivilprozessrecht-Erkenntnisverfahren, Orac-Rechtsskripten Roth, Zivilprozessrecht (2012) ManzFür das Exekutionsverfahren: Seiser, Exekutionsrecht (2012) Orac-Rechtsskripten
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit;
Ablauf des gerichtlichen Zivilprozesses; Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichte; Beweisverfahren und Beweislastverteilung; relative und absolute Anwaltspflicht; Kooperation mit dem Firmenanwalt; Prozesskosten, Höhe und Zahlungspflichten; Durchsetzung von Gerichtsurteilen; das Exekutionsverfahren;