Universität Wien

040764 UK Rechtsdurchsetzung (2015W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anwesenheitspflicht - prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Teilnahmevoraussetzungen:

1. BWL- und IBW-Studierende: Voraussetzungen siehe Studienpläne

2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 05.10. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 12.10. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 19.10. 08:00 - 10:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 09.11. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 16.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 23.11. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 30.11. 08:00 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 07.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Möglichkeiten außergerichtlicher Rechtsverfolgung, etwa vor privaten Schiedsgerichten; internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Schiedsklauseln; Zuständigkeitsordnung der Zivilgerichte; internationale Zuständigkeit; Handelsgerichtsbarkeit;
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit;
Ablauf des gerichtlichen Zivilprozesses; Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichte; Beweisverfahren und Beweislastverteilung; relative und absolute Anwaltspflicht; Kooperation mit dem Firmenanwalt; Prozesskosten, Höhe und Zahlungspflichten; Durchsetzung von Gerichtsurteilen; das Exekutionsverfahren;

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und Wörterbücher (alle in nicht elektronischer Form) dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der Vorbesprechung/1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der Vorbesprechung/1. Einheit an den Lehrveranstaltungsleiter). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Praxisbezogenes Verständnis von Rechtsdurchsetzung.

Prüfungsstoff

Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters, Mitarbeit der Studierenden im Kurs. Der Kurs wird sehr praxisbezogen anlegt sein und es werden auch Exkursionen eingeplant.

Literatur

Kodek/Mayr, Zivilprozessssrecht (2011) facultas.wuv Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren (2011) Lexis Nexis Ballon, Einführung in das österr. Zivilprozessrecht - streitiges Verfahren
(2009) Leykam
Neumayr, Zivilprozessrecht-Erkenntnisverfahren, Orac-Rechtsskripten Roth, Zivilprozessrecht (2012) Manz

Für das Exekutionsverfahren: Seiser, Exekutionsrecht (2012) Orac-Rechtsskripten

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29