Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
060094 VU Neuägyptisch II (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 03.09.2018 09:00 bis Mo 01.10.2018 09:00
- Abmeldung bis Fr 26.10.2018 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 03.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 10.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 17.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 24.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 31.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 07.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 14.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 21.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 28.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 05.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 12.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 09.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 16.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 23.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 30.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Es ist Ziel und Inhalt dieser Lehrveranstaltung, die im Grammatikkurs (Neuägyptisch I) erworbenen Grundkenntnisse im Umgang mit Alltagstexten und Literaturwerken zu vertiefen und auf diese Weise einen sicheren Umgang mit neuägyptischen Texten zu gewinnen. Dies umfaßt das Lesen, Transkribieren, Übersetzen, Analysieren, Kontextualisieren und Interpretieren der Texte.Der Unterricht wird als gemeinsame Lektüre der vorbereiteten Texte unter Leitung des Lehrveranstaltungsleiters abgehalten werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
(1) AnwesenheitspflichtDie regelmäßige Teilnahme wird mittels Eintragung in eine Anwesenheitsliste überprüft.(2) MitarbeitDie im vorhinein ausgegebenen Texte sind selbständig vorzubereiten, die Ergebnisse dieser Arbeit im Unterricht gemeinsam kritisch zu besprechen.Für die Vorbereitung sind alle gängigen Hilfsmittel (Wörterbücher, Grammatiken, Kommentare, Übersetzungen) zugelassen bzw. empfohlen. Die Texte sind jedoch selbständig zu erarbeiten (kein plumpes Abschreiben!).(3) Schriftliche WiederholungIn der letzten Unterrichtseinheit (bzw. an einem einvernehmlich zu wählenden Ersatztermin am Beginn des nächsten Semesters) findet eine schriftliche Wiederholung über den gesamten behandelten Unterrichtsstoff statt.Es werden keinerlei Hilfsmittel (auch keine Wörterbücher) zugelassen sein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
(1) AnwesenheitspflichtDie Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent, es gilt daher prinzipiell Anwesenheitspflicht. Wer mehr als zweimal fehlt hat folglich die Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgebrochen und ist(a) negativ zu beurteilen, wenn keine bzw. keine ausreichende Entschuldigung erbracht wurde.
(b) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme unmöglich war und eine (ausreichende) Entschuldigung erbracht ist (e.g., ärztliches Attest).Die letzte, für die schriftliche Wiederholung reservierte Unterrichtseinheit ist von dieser Regelung nicht erfaßt.Im Falle von mehr als zweimaligem entschuldigten Fehlen ist bei sonstiger ausreichender Beteiligung am Unterricht nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine Ausgleichsleistung zu erbringen, die anteilig in die Beurteilung der Mitarbeit eingerechnet wird. Diese kann je nach Vereinbarung zwischen Kursleiter und Student als zusätzliche mündliche Wiederholung, als Auswahl von Zusatzfragen zur schriftlichen Wiederholung oder als andere schriftliche Zusatzleistung gestaltet sein und deckt jedenfalls den Stoff der versäumten Unterrichtseinheiten ab. Falls keine Ausgleichsleistung erbracht wird, die erbrachten Leistungen aber für die Erstellung der Teilnote ausreichen, wird diese nach mathematischen Gesichtspunkten nach unten korrigiert.Entschuldigungen sind prinzipiell schriftlich und im vorhinein, i.e. vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.(2) MitarbeitDie Mitarbeit erfordert die selbständige und beständige Vorbereitung der im Unterricht behandelten Textstellen (Transkription, Übersetzung) sowie eine weiterführende Beschäftigung mit diesen, die eine Teilnahe an den Diskussionen des Unterrichts ermöglicht. Alle dafür erforderlichen Materialien werden im Unterricht ausgegeben oder benannt.(3) Schriftliche WiederholungDie schriftliche Wiederholung deckt den gesamten behandelten Unterrichtsstoff ab (insbesondere das Transkribieren und Übersetzen, aber auch das kontextuelle Interpretieren und Analysieren der Texte). Die Beurteilung erfolgt nach einem der gängigen Notenschemata (Beispiel):100%-89% Sehr gut
88%-76% Gut
75%-63% Befriedigend
62%-50% Genügend
49%-0% Nicht genügendGeringfügige Abweichungen von diesem Verteilungsschlüssel (insbesondere zugunsten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), bleiben vorbehalten. Der angewandte Notenschlüssel wird am Wiederholungsbogen ausgewiesen sein.(4) GesamtnoteGrundvoraussetzung ist die ausreichende Teilnahme an der Lehrveranstaltung.Die Gesamtnote generiert sich zu je 50% aus den Teilnoten für die Mitarbeit bzw. die schriftliche Wiederholung. Für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrveranstaltung müssen alle Teilleistungen erbracht sein.Die Gesamtnote wird vor Eintragung ins Notensystem bekanntgegeben.Verfehlt die Gesamtnote knapp einen Notengrad, so besteht die Möglichkeit, mitteils einer freiwilligen mündlichen Wiederholung die bessere Note zu erreichen.
(b) nicht zu beurteilen, wenn aus einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Grund die Teilnahme bzw. weitere Teilnahme unmöglich war und eine (ausreichende) Entschuldigung erbracht ist (e.g., ärztliches Attest).Die letzte, für die schriftliche Wiederholung reservierte Unterrichtseinheit ist von dieser Regelung nicht erfaßt.Im Falle von mehr als zweimaligem entschuldigten Fehlen ist bei sonstiger ausreichender Beteiligung am Unterricht nach Ermessen des Lehrveranstaltungsleiters am Semesterende eine Ausgleichsleistung zu erbringen, die anteilig in die Beurteilung der Mitarbeit eingerechnet wird. Diese kann je nach Vereinbarung zwischen Kursleiter und Student als zusätzliche mündliche Wiederholung, als Auswahl von Zusatzfragen zur schriftlichen Wiederholung oder als andere schriftliche Zusatzleistung gestaltet sein und deckt jedenfalls den Stoff der versäumten Unterrichtseinheiten ab. Falls keine Ausgleichsleistung erbracht wird, die erbrachten Leistungen aber für die Erstellung der Teilnote ausreichen, wird diese nach mathematischen Gesichtspunkten nach unten korrigiert.Entschuldigungen sind prinzipiell schriftlich und im vorhinein, i.e. vor der versäumten Unterrichtseinheit, dem Lehrveranstaltungsleiter per Email zu übermitteln.(2) MitarbeitDie Mitarbeit erfordert die selbständige und beständige Vorbereitung der im Unterricht behandelten Textstellen (Transkription, Übersetzung) sowie eine weiterführende Beschäftigung mit diesen, die eine Teilnahe an den Diskussionen des Unterrichts ermöglicht. Alle dafür erforderlichen Materialien werden im Unterricht ausgegeben oder benannt.(3) Schriftliche WiederholungDie schriftliche Wiederholung deckt den gesamten behandelten Unterrichtsstoff ab (insbesondere das Transkribieren und Übersetzen, aber auch das kontextuelle Interpretieren und Analysieren der Texte). Die Beurteilung erfolgt nach einem der gängigen Notenschemata (Beispiel):100%-89% Sehr gut
88%-76% Gut
75%-63% Befriedigend
62%-50% Genügend
49%-0% Nicht genügendGeringfügige Abweichungen von diesem Verteilungsschlüssel (insbesondere zugunsten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), bleiben vorbehalten. Der angewandte Notenschlüssel wird am Wiederholungsbogen ausgewiesen sein.(4) GesamtnoteGrundvoraussetzung ist die ausreichende Teilnahme an der Lehrveranstaltung.Die Gesamtnote generiert sich zu je 50% aus den Teilnoten für die Mitarbeit bzw. die schriftliche Wiederholung. Für einen erfolgreichen Abschluß der Lehrveranstaltung müssen alle Teilleistungen erbracht sein.Die Gesamtnote wird vor Eintragung ins Notensystem bekanntgegeben.Verfehlt die Gesamtnote knapp einen Notengrad, so besteht die Möglichkeit, mitteils einer freiwilligen mündlichen Wiederholung die bessere Note zu erreichen.
Prüfungsstoff
Der gesamte im Unterricht behandelte Stoff ist Stoff der schriftlichen Wiederholung.
Literatur
Die relevante Literatur wird im Unterricht rechtzeitig bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
W2-102
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:30