Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
090024 UE Neugriechisch II (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Parallel zur UE wird von Hr. Georg Daras ein Tutorium abgehalten.
Zeit: Donnerstag, 15:15-16:15 (ab 24.10.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05
Zeit: Donnerstag, 15:15-16:15 (ab 24.10.)
Ort: Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 04.09.2019 06:00 bis Fr 27.09.2019 12:00
- Anmeldung von Mo 21.10.2019 06:00 bis Do 24.10.2019 23:59
- Abmeldung bis Do 31.10.2019 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 03.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 07.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 10.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 14.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 17.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 21.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 24.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 28.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 31.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 04.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 07.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 11.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 14.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 18.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 21.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 25.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 28.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 02.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 05.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 09.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 12.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 16.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 09.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 13.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 16.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 20.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 23.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 27.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 30.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zweiter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 weitere Kapitel zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind. Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die während des Semesters gegeben werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 6, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorrausetzung: Positiver Abschluss der LVA "Neugriechisch I".Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 15.12.2021 00:17