Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

090030 UE Neugriechisch II (2021W)

5.00 ECTS (4.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

Parallel zur UE wird von Hr. Daras ein Tutorium abgehalten.
Zeit: Montag, 10:45-11:45
Ort: Online

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Update 20.11.2021: Die Übung wird für die Dauer des Lockdowns in digitaler Form abgehalten.

  • Donnerstag 07.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Montag 11.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Donnerstag 14.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Montag 18.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum Augasse, UZA Augasse 2-6, 5.Stock Kern B SR5.45
  • Donnerstag 21.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Montag 25.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Donnerstag 28.10. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Donnerstag 04.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Montag 08.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Donnerstag 11.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Montag 15.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Donnerstag 18.11. 09:00 - 10:30 Seminarraum AB3.24.2 Augasse 2-6, 3.OG Kern A, Byzantinistik und Neogräzistik
  • Montag 22.11. 09:00 - 10:30 Digital
  • Donnerstag 25.11. 09:00 - 10:30 Digital
  • Montag 29.11. 09:00 - 10:30 Digital
  • Donnerstag 02.12. 09:00 - 10:30 Digital
  • Montag 06.12. 09:00 - 10:30 Digital
  • Donnerstag 09.12. 09:00 - 10:30 Digital
  • Montag 13.12. 09:00 - 10:30 Digital
  • Donnerstag 16.12. 09:00 - 10:30 Digital
  • Montag 10.01. 09:00 - 10:30 Digital
  • Donnerstag 13.01. 09:00 - 10:30 Digital
  • Montag 17.01. 09:00 - 10:30 Digital
  • Donnerstag 20.01. 09:00 - 10:30 Digital
  • Montag 24.01. 09:00 - 10:30 Digital
  • Donnerstag 27.01. 09:00 - 10:30 Digital
  • Montag 31.01. 09:00 - 10:30 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zweiter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Grundlage ist das Lehrbuch "Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: GriechischDeutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 weitere Kapitel zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind. Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche "Hausarbeiten", die während des Semesters gegeben werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 6, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Vorrausetzung: Positiver Abschluss der LVA "Neugriechisch I" oder entsprechende Sprachkenntnisse.

Benotungsmodalitäten:

4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und
den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.

3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.

2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und
die aktive Mitarbeit während der LVA.

1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und
das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:14