Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

090071 UE Lateinische Grammatik I (2024S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Einheit am 20. 3. entfällt wegen Krankheit.

Die Nachklausur findet am Montag, dem 23. September, ab 9:45 im HS 21 statt.

  • Mittwoch 06.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 13.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 20.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 10.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 17.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 24.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 08.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 15.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 22.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 29.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 05.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 12.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 19.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3
  • Mittwoch 26.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 3 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 5 Hof 3

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In dieser Übung soll die aktive Beherrschung der lateinischen Sprache erlernt werden. Dazu werden deutsche Sätze und Texte gemeinsam und zuhause ins Lateinische übersetzt. Parallel soll Nepos' Hannibal-Vita selbstständig übersetzt und sollen die darin vorkommenden Vokabeln und Phrasen gelernt werden, da sie die inhaltliche und sprachliche Grundlage für die Hausübungen und die Klausuren liefern.

Folgende Kapitel werden behandelt (Die Rubenbauer-Hofmann-Grammatik liegt der Paragraphenzählung zugrunde).
Zahlwörter/ Kalender (RH §§ 63-68, 276)
Infinitiv, AcI, NcI (RH §§ 163-172),
Supinum (RH § 173)
Partizipialkonstruktionen (RH §§ 177-181),
Genus, Tempus und Modus des Verbs (RH §§ 205-218),
Einfache Fragesätze (RH §§ 221-222),
Verbundene Satzreihen (RH §§ 224-225),
Tempora in Nebensätzen (RH §§ 228-231),
indirekte Fragesätze (§§ 232-233),
Finalsätze, Konsekutivsätze, quin-Sätze (RH §§ 231, 234-239),
indikativische Relativsätze (RH § 240 f.; 243),
Kausalsätze (RH §§ 250-252, ohne faktisches quod!);
cum-Sätze (RH §§ 253-254);
si-Sätze (RH § 259, 261).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zur Mitarbeit zählen die pünktliche und vollständige Erledigung der Hausübungen sowie die mündliche Beteiligung. Hinzu kommen eine Zwischenklausur und eine Abschlussklausur. Im Fall einer negativen Beurteilung der Abschlussklausur oder eines Versäumens derselben besteht darüber hinaus die Möglichkeit, an der Nachklausur teilzunehmen.
Bei den Klausuren sind grundsätzlich keine weiteren Hilfsmittel erlaubt. Die Klausuren werden mit einer Negativkorrektur bewertet (ab 13 schweren Fehlern negativ). Es zählen schwere Fehler, d. h. Fehler oder Auslassungen, die den Regeln des klassischen Lateins nicht entsprechen. Bonuspunkte o. dgl. sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Mindestanforderung besteht in einem Abschluss der Grammatik 0, da eine ausreichend gute lateinische Sprachbeherrschung notwendig ist: Achtung! Ohne diesen positiven Abschluss dürfen Sie nicht teilnehmen.

Eine andere Mindestanforderung ist die Teilnahme am Kurs. Es herrscht grundsätzlich Anwesenheitspflicht, wenn die LV im Präsenzbetrieb stattfindet. Mehr als zwei Abwesenheiten sind in jedem Fall unzulässig. Weitere Abwesenheiten werden ausschließlich aufgrund von Krankheit, und zwar bei Vorlage eines Absonderungsbescheids oder eines ärztlichen Attests entschuldigt.

Inhaltlich vorausgesetzt werden neben der Beherrschung der Formenlehre und eines aktiven Grundwortschatzes die dem vorangehenden Kurs zugrundeliegenden Inhalte, als da sind:
Nomen, Pronomina, Verben etc. (RH §§ 1-104), Kongruenz (RH §§ 105-108), Gebrauch der Pronomina (RH §§ 191-204)

Die Note setzt sich aus den oben erwähnten Leistungen im folgenden Verhältnis zusammen: Hausübungen (und aktive Teilnahme): 10 %, Zwischenklausur: 40 %, Schlussklausur: 50 %.
Die Schlussklausur muss für ein Bestehen des Kurses positiv absolviert werden. Jene, die unter diesen Bedingungen bei Semesterschluss negativ zu beurteilen wären, dürfen an einer Nachklausur teilnehmen, die in der Berechnung der Gesamtnote die Schlussklausur ersetzt.

Prüfungsstoff

Obengenannte Inhalte der Grammatik, Vokabeln und Phrasen des Vorbereitungstextes, Grundwortschatz und Stammenformen des RH (§§ 80-104).

Literatur

1) Wichtige Hilfsmittel
• H. Rubenbauer / J.B. Hofmann. Lateinische Grammatik. München / Bamberg 1995.
• Vorbereitungstext (wird zur Verfügung gestellt)
• Langenscheidt Grund- und Aufbauwortschatz Latein, München 2015.
2) Weitere Hilfsmittel
• K. E. Georges. Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch http://www.zeno.org/georges-1913
• K.E. Georges. Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch.
http://www.zeno.org/Georges-1910

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 25.06.2024 14:45