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140217 VO T III/T IV - Entwicklungsvölkerrecht (2011W)
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Sprache: Deutsch
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- Donnerstag 13.10. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 20.10. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 27.10. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 03.11. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 10.11. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 17.11. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 24.11. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 01.12. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 15.12. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 12.01. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 19.01. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
- Donnerstag 26.01. 09:00 - 11:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Vorlesung wird insbesondere folgende Themen behandeln:I. EinleitungBegriffsklärung: Begriffe und Funktionen des Entwicklungsvölkerrechts - Entwicklung - Entwicklungsland - Least Developed Countries (LDC); Least Landlocked Developed Countries (LLDC) - ODA-Empfänger - Entwicklungsvölkerrecht versus Entwicklungsverwaltungsrecht - Völkerrechtspolitik und rechtstheoretische Aspekte des Nord-Süd-Dialogs etc.Vereinte Nationen und Entwicklung: UNDP - UNCTAD - Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten - Millenniums-Entwicklungsziele etc.II. Sonderregeln für Entwicklungsländer1. WirtschaftsvölkerrechtWTO/GATT/GATS/TRIPS: flexible Zollsätze und Ausnahmen vom Verbot nichttarifärer Handelshemmnisse zum Schutz der Zahlungsbilanz (Art. XVIII GATT) - Durchbrechung des Meistbegünstigungsprinzips: Gewährung von Zollpräferenzen (Art. XXV:5 GATT) - Verpflichtung zum Zollabbau(Art. XXXVI:8 GATT) - Rücksichtnahme auf Schwierigkeiten bei der Marktöffnung für Dienstleistungen (Art. V:3 lit a, XIX:2 GATS) - Übergangsfristen bei Umsetzung des Schutzes von Immaterialgüterrechten das TRIPs (Art. 65, 66 TRIPs) - Erleichterungen in den Zusatzabkommen zum Warenhandel - Sonderstellung im Streitschlichtungsverfahren (etwa bei Repräsentation in den Spruchkörpern der Schiedsgerichtsbarkeit, bei Fristen Sanktionen s. Art. 8.10, 12.10, 21.10, sowie 24 DSU) - Verlauf und Stand in der Verhandlungsrunde von Doha etc.Internationale Rohstoffabkommen: Geschichte/Ziel/Zweck - Sonderstellung als Abkommen zwischen Erzeuger- und Abnehmerstaaten - Frage von Angebots- und Preisstabilität (Ausnahmeregel in Art. XX (h) GATT; Zuläßigkeit von Import- und Exportquoten für Rohstoffe) - Gesamtdarstellung aller exisitierender Rohstoffabkommen (Kakao, Kaffee, Tropenholz, Jute, Kautschuk, Metallgruppen, Zucker, Olivenöl etc.) - detailierte Darstellung und Diskussion der Kaffee- und Kakaoabkommen etc.Abkommen/Regel der EU: insbesondere EU-AKP-Beziehungen und Frage ihrer WTO-Kompatibilität (Yaounde-Lomé-Cotonou-EPAs) - Everything But Arms-Initiative - andere relevante EU-Regeln (GSP, Sonderbestimmungen für Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG), Gebiete in äußerster Randlange etc.)2. Internationales UmweltrechtKonferenz von Rio (plus Nachfolgekonferenzen) - nachhaltige Entwicklung - Umweltübereinkommen - Sonderstellung der Entwicklungsländer im Rahmen des Klimaschutzes (etwa keine eigenständigen Pflichten zur Reduzierung von CO2-Emissionen) etc.3. MenschenrechteSozialpakt der Vereinten Nationen - Zivilpakt - Menschenrecht auf Entwicklung etc.III. Neue Weltwirtschaftsordnung und das Recht auf EntwicklungForderungen der Entwicklungsländer(Modifizierung des Welthandels; UNCTAD-Konferenzen; Preissicherungsmechanismen; Souveränitätsrechte;Technologietransfer; Entwicklungshilfe; Sonderstellung in Internationalen Organisationen etc.) - Realisierung der Forderungen (Präferenzsystem im Welthandel; Investitionsschutz; Binnenstruktur von Internationalen Organisationen etc.)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Ausarbeitung von Prüfungsfragen.Antworten sind per Email in .pdf-Format bis spätestens 30. März 2012 an den LV-Leiter zu übermitteln.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundkenntnis von und Verständnis für internationale Rechtsfragen im Bereich Entwicklung.
Prüfungsstoff
Vortrag mit Raum zur Diskussion.
Literatur
Skript/Reader
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
T III
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:34