140237 SE SE IE - Transdisziplinäre Entwicklungsforschung: Politik und Geschichte (2011W)
Recht und Entwicklung: Menschenrechte, rechtsbasierte Entwicklung, Rechtsbewusstsein
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 20.09.2011 10:00 bis Mo 03.10.2011 12:00
- Anmeldung von Di 04.10.2011 10:00 bis Do 06.10.2011 10:00
- Abmeldung bis Mo 31.10.2011 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 11.10. 14:00 - 16:00 (ehem. Seminarraum Internationale Entwicklung Afrikawissenschaften UniCampus Hof 5 2Q-EG-05)
- Dienstag 25.10. 12:00 - 16:00 (ehem. Seminarraum Internationale Entwicklung Afrikawissenschaften UniCampus Hof 5 2Q-EG-05)
- Dienstag 15.11. 12:00 - 16:00 (ehem. Seminarraum Internationale Entwicklung Afrikawissenschaften UniCampus Hof 5 2Q-EG-05)
- Dienstag 29.11. 12:00 - 16:00 (ehem. Seminarraum Internationale Entwicklung Afrikawissenschaften UniCampus Hof 5 2Q-EG-05)
- Dienstag 13.12. 12:00 - 16:00 (ehem. Seminarraum Internationale Entwicklung Afrikawissenschaften UniCampus Hof 5 2Q-EG-05)
- Dienstag 17.01. 12:00 - 16:00 (ehem. Seminarraum Internationale Entwicklung Afrikawissenschaften UniCampus Hof 5 2Q-EG-05)
- Freitag 20.01. 12:00 - 18:00 Seminarraum SG1 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Samstag 21.01. 09:00 - 16:00 Seminarraum SG1 Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, Bauteil 1
- Dienstag 31.01. 12:00 - 16:00 (ehem. Seminarraum Internationale Entwicklung Afrikawissenschaften UniCampus Hof 5 2Q-EG-05)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Auf unterschiedlichen politischen Ebenen ist eine zunehmende Verrechtlichung politischer und sozialer Prozesse zu beobachten: Verschiedenste soziale und politische Probleme werden über einen Rechtsdiskurs verhandelt und eine fortschreitende Verrechtlichung steht auch im Zentrum vieler Strategien der Entwicklungszusammenarbeit (EZA). So wird dem Problem der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, dem Problem der Benachteiligung von Behinderten sowie ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten gewöhnlich über das Mittel einer Definition von einklagbaren Rechten oder einer Anti-Diskriminierungsgesetzgebung begegnet. Ein Beispiel ist die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW, UN 1979), die von den Vereinten Nationen auch als bill of rights for women bezeichnet wird. Ebenso wird die Entwicklung von Demokratie weitgehend als Problem der Stärkung von liberalen Bürgerrechten gefasst und oft mit einer bestimmten Art von Konstitutionalisierung gleichgesetzt, durch die eine bestimmte Auswahl an Bürgerrechten in der Verfassung kanonisiert und durch ein Verfassungsgericht einklagbar gemacht werden.Darüber hinaus wird in jüngster Zeit auch das Armutsproblem über einen Rechtsdiskurs verhandelt: Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) verfolgt seit 2008 unter dem Konzept Legal Empowerment of the Poor and the Eradication of Poverty (LEP) ein rechtsbasiertes Armutsbekämpfungsprogramm (UN 2009, UNDP 2008). Um Kriegsverbrechen und Völkermord ahnden zu können, bemüht sich die internationale Gemeinschaft um die Etablierung eines internationalen Strafgerichthofs. Und schließlich werden Institutionen wie die Welthandelsorganisation (WTO) auf globaler Ebene als Rechtsquelle eines internationalen Handelsrechts wahrgenommen und treiben einen Prozess internationaler Rechtssetzung voran.Auf der Mikroebene, d.h. in den alltäglichen Beziehungen der Menschen untereinander, spiegelt sich die Globalisierung des Rechts in der Entwicklung eines spezifischen Rechtsbewusstseins wider. Erst die Entwicklung einer bestimmten Selbstwahrnehmung und Interpretation der eigenen Position in juristischen Kategorien verhilft globalen Initiativen wie z.B. der CEDAW oder dem LEP-Konzept zum Erfolg. Dieser Aspekt erlangt in rechtssoziologischen und rechtsanthropologischen Untersuchungen zunehmend Aufmerksamkeit.Ziel des Seminars ist es, die Voraussetzungen und Konsequenzen dieser Prozesse zu untersuchen und vor diesem Hintergrund das Konzept der rechtsbasierten Entwicklung kritisch zu beleuchten. Im Sinne einer transdisziplinären Herangehensweise gehen wir hierbei von historischen, politikwissenschaftlichen und soziologischen Arbeiten aus und untersuchen am Beispiel konkreter Problemfälle die Reichweite verschiedener disziplinärer Ansätze.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
SE IE
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:34