Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150018 SE Japanologisches Seminar II (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 14.09.2017 10:00 bis Do 28.09.2017 10:00
- Abmeldung bis Fr 27.10.2017 20:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 03.10. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 10.10. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 17.10. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 24.10. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 31.10. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 07.11. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 14.11. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 21.11. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 28.11. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 05.12. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 12.12. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 09.01. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 16.01. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 23.01. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 30.01. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele: Im "Japanologischen Seminar 2" wird die zweite BA-Arbeit angefertigt. Diese unterscheidet sich von der ersten BA-Arbeit durch die selbständige Wahl und Bearbeitung einer selbst gewählten Fragestellung. Die Ergebnisse sollen außerdem mündlich in überzeugender Weise präsentiert werden.Inhalte: Die einzelnen Schritte beim Verfassen der Arbeit werden genau besprochen und sollen von allen Teilnehmern zeitgleich vollzogen werden. Während des Semesters wird besonderes Augenmerk auf die Erarbeitung einer geeigneten Fragestellung, die Auswahl geeigneter wissenschaftlicher Sekundärliteratur und Quellen in westlichen und japanischer Sprache, sowie Überlegungen zur methodischen Vorgehensweise und deren Durchführung gelegt.Alle TeilnehmerInnen des Seminars halten ein (ca. 20-minütiges) Referat, in dem sie ihr Projekt, ihre Vorgehensweise sowie Erkenntnisse präsentieren und zur Diskussion stellen.Das Referat soll spätestens eine Woche vor dem Referatstermin mit der Lehrveranstaltungsleitung in der Sprechstunde vorbesprochen werden.Methoden: Interaktiv. Einführung durch die Seminarleiterin, Anleitung der einzelnen Arbeitsschritte mit Kontrolle in den Präsenzeinheiten. Referate (unter Verwendung geeigneter audiovisueller Mittel) und gemeinsame Besprechungen; individuelle Hausübungen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Mit mehr als drei Abwesenheiten im Semester wird der Kurs als nicht bestanden bewertet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Eine rege mündliche Teilnahme im Unterricht wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Abgabetermine: Es besteht die Option, Rückmeldung zu einer vollständigen ersten Version der Seminararbeit zu erhalten, damit sie diese bis zur endgültigen Abgabe entsprechend überarbeiten können.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt -ebenso wie das Beauftragen einer weiteren Person mit dem Verfassen von Teilen der Arbeit oder auch der gesamten Arbeit ("Ghostwriting") ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat oder das nicht im Vorhinein angesprochene Mitverfassen weiterer Personen festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Abgabetermine: Es besteht die Option, Rückmeldung zu einer vollständigen ersten Version der Seminararbeit zu erhalten, damit sie diese bis zur endgültigen Abgabe entsprechend überarbeiten können.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt -ebenso wie das Beauftragen einer weiteren Person mit dem Verfassen von Teilen der Arbeit oder auch der gesamten Arbeit ("Ghostwriting") ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat oder das nicht im Vorhinein angesprochene Mitverfassen weiterer Personen festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung sind:
* Regelmäßige Anwesenheit
* Termingerechte Abgabe der Hausübungen
* Referat und schriftliche Arbeit entsprechen formalen und inhaltlichen Anforderungen
* Genaue Einhaltung der Form- und Zitiervorschriften der Japanologie Wien bei allen schriftlichen Abgaben, und insbesondere bei der SE-ArbeitDie Leistungsbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme, der Hausübungen (15%), der mündlichen Präsentation (20%) und der schriftlichen Arbeit (65%).
* Regelmäßige Anwesenheit
* Termingerechte Abgabe der Hausübungen
* Referat und schriftliche Arbeit entsprechen formalen und inhaltlichen Anforderungen
* Genaue Einhaltung der Form- und Zitiervorschriften der Japanologie Wien bei allen schriftlichen Abgaben, und insbesondere bei der SE-ArbeitDie Leistungsbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme, der Hausübungen (15%), der mündlichen Präsentation (20%) und der schriftlichen Arbeit (65%).
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M20
Letzte Änderung: Di 14.01.2025 00:15