Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150043 UE Interkulturelles Lernen (Gruppe 2) (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 17.09.2024 10:00 bis Di 01.10.2024 10:00
- Abmeldung bis Fr 25.10.2024 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 10.10. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 17.10. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 24.10. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 31.10. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 07.11. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 14.11. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 21.11. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 28.11. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 05.12. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 12.12. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 09.01. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 16.01. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- N Donnerstag 23.01. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 30.01. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
* Bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Dies bedeutet, dass Sie der Lehrveranstaltung max. drei Mal fernbleiben dürfen.* Die Anwesenheit in der ersten Lehrveranstaltungseinheit am 10. Oktober 2024 bedeutet die endgültige Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung und zählt bereits als Prüfungsantritt. Wenn Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, so muss eine Benachrichtigung für das Fernbleiben spätestens bis 9. Oktober 2024 schriftlich per E-Mail an die Lehrveranstaltungsleitung erfolgen - anderenfalls erfolgt eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
Sie können sich von dieser Lehrveranstaltung selbstständig bis 25. Oktober 2024, 18:00 Uhr abmelden - anderenfalls erfolgt eine negative Beurteilung.* Folgende Teilleistungen sind innerhalb der Lehrveranstaltung zu erbringen:
- Beteiligung an den Diskussionsphasen im Unterricht
- Präsentation einer Autor*innenbiographie
- Lektürekarten
- Reflexionspapiere* PLAGIATSNOTIZ:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) vorsehen.
Sie können sich von dieser Lehrveranstaltung selbstständig bis 25. Oktober 2024, 18:00 Uhr abmelden - anderenfalls erfolgt eine negative Beurteilung.* Folgende Teilleistungen sind innerhalb der Lehrveranstaltung zu erbringen:
- Beteiligung an den Diskussionsphasen im Unterricht
- Präsentation einer Autor*innenbiographie
- Lektürekarten
- Reflexionspapiere* PLAGIATSNOTIZ:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es handelt sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Für das erfolgreiche Absolvieren der Lehrveranstaltung sind alle Teilleistungen zu erbringen, die jeweils wie folgt angegeben prozentuell gewichtet sind:
- aktive Mitarbeit (10%)
- acht Lektürekarten zur Pflichtlektüre (30%)
- ein Reflexionspapier pro literarischem Themenblock (insg. 50%)
- Kurzreferat inkl. PP-Präsentation (10%)(!) Die einzelnen Teilleistungen sind prozentuell jeweils gleich gewichtet. Das bedeutet, dass mindestens 51 % in jeder einzelnen Teilleistung zu erreichen sind, um eine positive Note zu erhalten.* Notenschlüssel
0 - 50 % = Nicht Genügend (5)
51 - 65 % = Genügend (4)
66 - 78 % = Befriedigend (3)
79 - 90 % = Gut (2)
91 - 100 % = Sehr Gut (1)* Alle schriftlichen Arbeiten (Lektürekarten, Reflexionspapiere und PP-Präsentationen) sind entsprechend den Form- und Zitiervorschriften der Japanologie Wien (Times New Roman; 12 Pkt; 1,5 Zeilenabstand) in PDF-Format auf der e-Learning-Plattform (moodle) abzugeben. Schriftliche Abgaben, die den Form- und Zitiervorschriften der Japanologie Wien nicht entsprechen, nicht in PDF-Format abgegeben werden, namenlos abgegeben werden, nicht fristgemäß und/oder „defekt“ im jeweiligen Abgabeordner hochgeladen werden, gelten ausnahmslos als nicht erbracht.
Form- und Zitiervorschriften finden Sie unter https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/.* Für die Abgabe der Lektürekarten und Reflexionspapiere gelten die in der Lehrveranstaltung bekannt gegebenen Abgabetermine. Abgaben nach Fristende werden nicht angenommen und gelten als nicht erbracht.* Die Termine der Kurzreferate werden zu Semesterbeginn vereinbart, und sind unbedingt einzuhalten. Eine Verschiebung des Kurzreferat-Termins ist nach dessen Fixierung nicht möglich. Sollten Sie zum vereinbarten Referatstermin nicht erscheinen, gilt die Teilleistung als nicht erbracht, und es folgt eine negative Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.
Die PP-Präsentationen der Kurzreferate sind ebenfalls den Form- und Zitiervorschriften der Japanologie Wien folgend zu erstellen.
- aktive Mitarbeit (10%)
- acht Lektürekarten zur Pflichtlektüre (30%)
- ein Reflexionspapier pro literarischem Themenblock (insg. 50%)
- Kurzreferat inkl. PP-Präsentation (10%)(!) Die einzelnen Teilleistungen sind prozentuell jeweils gleich gewichtet. Das bedeutet, dass mindestens 51 % in jeder einzelnen Teilleistung zu erreichen sind, um eine positive Note zu erhalten.* Notenschlüssel
0 - 50 % = Nicht Genügend (5)
51 - 65 % = Genügend (4)
66 - 78 % = Befriedigend (3)
79 - 90 % = Gut (2)
91 - 100 % = Sehr Gut (1)* Alle schriftlichen Arbeiten (Lektürekarten, Reflexionspapiere und PP-Präsentationen) sind entsprechend den Form- und Zitiervorschriften der Japanologie Wien (Times New Roman; 12 Pkt; 1,5 Zeilenabstand) in PDF-Format auf der e-Learning-Plattform (moodle) abzugeben. Schriftliche Abgaben, die den Form- und Zitiervorschriften der Japanologie Wien nicht entsprechen, nicht in PDF-Format abgegeben werden, namenlos abgegeben werden, nicht fristgemäß und/oder „defekt“ im jeweiligen Abgabeordner hochgeladen werden, gelten ausnahmslos als nicht erbracht.
Form- und Zitiervorschriften finden Sie unter https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/.* Für die Abgabe der Lektürekarten und Reflexionspapiere gelten die in der Lehrveranstaltung bekannt gegebenen Abgabetermine. Abgaben nach Fristende werden nicht angenommen und gelten als nicht erbracht.* Die Termine der Kurzreferate werden zu Semesterbeginn vereinbart, und sind unbedingt einzuhalten. Eine Verschiebung des Kurzreferat-Termins ist nach dessen Fixierung nicht möglich. Sollten Sie zum vereinbarten Referatstermin nicht erscheinen, gilt die Teilleistung als nicht erbracht, und es folgt eine negative Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.
Die PP-Präsentationen der Kurzreferate sind ebenfalls den Form- und Zitiervorschriften der Japanologie Wien folgend zu erstellen.
Prüfungsstoff
Alle in der LV besprochenen Inhalte.
Literatur
Literatur wird über die e-Learning-Plattform zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M12
Letzte Änderung: Mo 13.01.2025 17:05
Die Studierenden lesen wöchentlich einen literarischen Text (in Form einer Kurzgeschichte, eines Romans oder Auszügen; in deutscher oder englischer Sprache) und bereiten diesen für die Einheit vor. In den Lehrveranstaltungseinheiten werden zunächst die Autor*innen der Pflichtliteratur in Form von Kurzreferaten vorgestellt; anschließend werden die Textinhalte gemeinsam diskutiert. Jeder literarische Text ist von jedem/r einzelnen Studierenden so vorzubereiten, dass sein Inhalt im Plenum sowohl analytisch als auch interpretativ diskutiert werden kann.
Zu den literarischen Texten sind Lektürekarten zu verfassen; am Ende jedes thematischen Blocks ist zudem ein Reflexionspapier zu diesem zu verfassen.