Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

150046 UE Japanisch Theorie Vertiefung (2021S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Japanisch

Lehrende

Termine

DI 15:00 Uhr - 16:30 Uhr, DIGITAL.
Beginn: 9.3.2021
Wenn möglich, wird zu gegebenem Zeitpunkt auf einen Hybrid- bzw. Vor-Ort-Modus umgestellt.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel des Kurses ist die selbständige Aufarbeitung eines auf die japanische Sprache bezogenen Themas, insbesondere anhand von japanischen Quellen.
Dazu können die Studierenden in Kleingruppen oder alleine nach Absprache ein Thema wählen, zu dem sie einen Vortrag von ca. 30-45 Minuten Länge halten.
Japanische Texte zu sprachbezogenen Thematiken werden in den Einheiten zusammen gelesen und besprochen, in denen keine Vorträge stattfinden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Beurteilung beruht auf 1) regelmäßiger Anwesenheit (mind. 80% für positiven Abschluß) 2) aktiver Mitarbeit im Unterricht (Vorbereiten von Texten, d.h. Vorbereitung zur Besprechung; Herausschreiben von Lesungen, Bedeutungen und nicht oder nur schwer verständlichen Konstruktionen; 30% 3) Vortrag (40%) 4) schriftliche Abgabe auf Basis des Vortrages am Semesterende (30%).

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (=Zitate) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens.
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen und mündlichen Arbeiten, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden, von kleinen Hausübungen und Referaten bis zu Masterarbeit/Dissertation und Defensio.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Es gilt Anwesenheitspflicht. (mind. 80% für positiven Abschluß)

Für das positive Absolvieren der LV sind mindestens 60% erreichte Punkte (gewichtetes Gesamtergebnis) notwendig. GEN:60-69%; BEF:70-79%; GUT:80-89%; SG:90%+

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M1

Letzte Änderung: Di 02.03.2021 14:08