Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150083 UE Praktikumsbegleitung (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 17.09.2024 10:00 bis Di 01.10.2024 10:00
- Abmeldung bis Fr 25.10.2024 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Sollten Sie auf der Warteliste für diese LV sein und möchten unbedingt teilnehmen, ist ein Erscheinen in der ersten Einheit angeraten, da erfahrungsgemäß etliche Plätze frei werden.
Wenn Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, so muss eine Benachrichtigung für das Fernbleiben spätestens bis 11. Oktober 2024 schriftlich per E-Mail an die Lehrveranstaltungsleitung erfolgen – anderenfalls erfolgt eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
- Freitag 11.10. 12:45 - 14:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Freitag 25.10. 12:45 - 14:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Freitag 15.11. 12:45 - 14:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Freitag 29.11. 12:45 - 14:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Freitag 10.01. 12:45 - 14:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- N Freitag 24.01. 12:45 - 14:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren der Lehrveranstaltung sind neben der regelmäßigen Anwesenheit eine aktive Teilnahme sowie:
- als Vorbereitung für das Praktikum: Referat über Rechtliches betreffend Praktika in Ö oder Japan ODER Feedback zu zwei Entwürfen Ihrer Kolleg*innen UND Erstellung eines Praktikumskonzepts
- als Nachbereitung für das Praktikum: Präsentation des Praktikums UND Erstellung eines PraktikumsberichtsPLAGIATSNOTIZ:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
- als Vorbereitung für das Praktikum: Referat über Rechtliches betreffend Praktika in Ö oder Japan ODER Feedback zu zwei Entwürfen Ihrer Kolleg*innen UND Erstellung eines Praktikumskonzepts
- als Nachbereitung für das Praktikum: Präsentation des Praktikums UND Erstellung eines PraktikumsberichtsPLAGIATSNOTIZ:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Lehrveranstaltungseinheit am 11. Oktober 2024 bedeutet die endgültige Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung und zählt bereits als Prüfungsantritt (prüfungsimmanente Lehrveranstaltung).
Wenn Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, so muss eine Benachrichtigung für das Fernbleiben spätestens bis 11.10.2024 schriftlich per E-Mail an die Lehrveranstaltungsleitung erfolgen - anderenfalls erfolgt eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
Sie können sich von dieser Lehrveranstaltung selbstständig bis 25. Oktober 2024, 18:00 Uhr abmelden - anderenfalls erfolgt eine negative Beurteilung.
*** Sollten Sie auf der Warteliste für diese LV sein und möchten unbedingt teilnehmen, ist ein Erscheinen in der ersten Einheit angeraten, da erfahrungsgemäß etliche Plätze frei werden. ***
Die neben der regelmäßigen Anwesenheit (mindestens 80%) für das erfolgreiche Absolvieren der Lehrveranstaltung zu erbringenden Leistungen sowie deren Gewichtung:
A) Besuch einer u:japan lecture mit Erstellung eines Vortragsprotokolls: 20%
B) (Gruppen-)Präsentation ODER Peer-Feedbacks: 30% (NUR bei Vorbereitung)
B) Präsentation des Praktikums: 30% (NUR bei Nachbereitung)
C) Praktikumskonzept bzw. Praktikumsbericht, fristgerechte Abgabe bis zum 14. Februar 2025: 50%
Diese Mindestanforderungen müssen erbracht werden, um die LV positiv zu absolvieren. Das Nichterbringen einer Teilleistung führt folglich zu einer negativen Beurteilung.
Notenschlüssel:
0 - 50 % = Nicht Genügend (5)
51 - 65 % = Genügend (4)
66 - 78 % = Befriedigend (3)
79 - 90 % = Gut (2)
91 - 100 % = Sehr Gut (1)
Wenn Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, so muss eine Benachrichtigung für das Fernbleiben spätestens bis 11.10.2024 schriftlich per E-Mail an die Lehrveranstaltungsleitung erfolgen - anderenfalls erfolgt eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
Sie können sich von dieser Lehrveranstaltung selbstständig bis 25. Oktober 2024, 18:00 Uhr abmelden - anderenfalls erfolgt eine negative Beurteilung.
*** Sollten Sie auf der Warteliste für diese LV sein und möchten unbedingt teilnehmen, ist ein Erscheinen in der ersten Einheit angeraten, da erfahrungsgemäß etliche Plätze frei werden. ***
Die neben der regelmäßigen Anwesenheit (mindestens 80%) für das erfolgreiche Absolvieren der Lehrveranstaltung zu erbringenden Leistungen sowie deren Gewichtung:
A) Besuch einer u:japan lecture mit Erstellung eines Vortragsprotokolls: 20%
B) (Gruppen-)Präsentation ODER Peer-Feedbacks: 30% (NUR bei Vorbereitung)
B) Präsentation des Praktikums: 30% (NUR bei Nachbereitung)
C) Praktikumskonzept bzw. Praktikumsbericht, fristgerechte Abgabe bis zum 14. Februar 2025: 50%
Diese Mindestanforderungen müssen erbracht werden, um die LV positiv zu absolvieren. Das Nichterbringen einer Teilleistung führt folglich zu einer negativen Beurteilung.
Notenschlüssel:
0 - 50 % = Nicht Genügend (5)
51 - 65 % = Genügend (4)
66 - 78 % = Befriedigend (3)
79 - 90 % = Gut (2)
91 - 100 % = Sehr Gut (1)
Prüfungsstoff
s. o.
Literatur
Wird im Unterricht bzw. auf Moodle bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M17.1
Letzte Änderung: Mo 13.01.2025 17:05
Die Lehrveranstaltung "Praktikumsbegleitung" ist sowohl für Studierende, die das Berufspraktikum bereits absolviert haben, als auch für Studierende, die das Praktikum noch vor sich haben, geeignet.
Abhängig davon, ob das Praktikum bereits absolviert worden ist oder nicht, unterscheiden sich die für eine positive Beurteilung zu erbringenden Aufgaben:
Darüber hinaus ist entweder ein Referat über Rechtliches betreffend Praktika in Ö oder Japan zu halten ODER Feedbacks zu zwei Entwürfen (Konzepte/Berichte) von Kolleg*innen sind zu geben.
U.a. werden im Kurs folgende Fragen behandelt:
Welche Praktika sind möglich?
Wie finde ich geeignete Stellen?
Wie bewerbe ich mich richtig?
Wie erstelle ich ein Praktikumskonzept bzw. einen Praktikumsbericht?
Wie sehen Zukunftsperspektiven nach Abschluss des Studiums aus?
ZIELE:
Vorbereitung für Japanaufenthalt und/oder Berufspraxis; Effizienzgewinne in der Planung weiterer Japanaufenthalte; Reflexion über die angestrebten Ziele und ihre Umsetzbarkeit; strukturierte Vermittlung von Erfahrungswissen.
METHODE:
Vorträge, selbständige Recherche, (Gruppen-)Präsentationen, Praktikumskonzept oder Praktikumsbericht